Gute Nachrichten für Verbraucherinnen und Verbraucher: Tausende frühere Kunden von ExtraEnergie haben vor dem Oberlandesgericht Hamm gewonnen, das Gericht erklärte Preiserhöhungen des Energieanbieters am Montag für unzulässig.
Im Sommer 2022 hatte der Energieversorger ExtraEnergie aus Monheim einige Bekanntheit erlangt . Unter Marken wie ExtraGas, PrioEnergie oder HitEnergie hatte er Strom und Gas angeboten – und angekündigt, die Preise für die Kundinnen und Kunden drastisch zu erhöhen. Sogar für Kunden, die eine Preisgarantie abgeschlossen hatten.
Verbraucher berichteten damals auch dem SPIEGEL von Preiserhöhungen von mehr als 200 Prozent. Für Strom etwa sollte ein Haushalt statt 28,3 Cent plötzlich gut 74 Cent pro Kilowattstunde (kWh) berappen. Von einem Kunden aus Memmingen verlangte das Unternehmen 24,7 Cent anstelle der bisherigen 7,9 Cent je Kilowattstunde Erdgas. In manchen Fällen sollten die Rechnungen um Tausende Euro steigen.
Dabei griff das Unternehmen mitunter auch zu Tricks. So schrieb es Kunden an und lockte mit einer 50-Euro-Gutschrift. Verbraucher sollten per QR-Code Unternehmenswebsites öffnen, um einer Änderung des Abschlags entweder zuzustimmen oder sie abzulehnen. Und zwar, wie es hieß, »auf Grundlage meiner aktuellen Vertragsbedingungen nach der letzten Preiserhöhung«.
Wer arglos auf die Felder klickte, hatte ein Problem: »Sie haben gegenüber der ExtraEnergie GmbH aktiv die Zustimmung zu der Preisanpassung [...] im Rahmen der automatisierten Abschlagsanpassung erteilt«, behauptete das Unternehmen.
Es begründete die Preiserhöhungen auch mit der Energiekrise und den höheren Beschaffungskosten nach Beginn des Ukrainekriegs, obwohl die ExtraEnergie GmbH allein zwischen 2015 und 2020 operative Gewinne von mehr als 400 Millionen Euro erwirtschaftet hatte – und darauf in Deutschland kaum Steuern entrichtet hat. Fast die kompletten Profite überwies ExtraEnergie als »Lizenzgebühren« für Kundenabrechnungs- und eine Preissoftware an eine Schwesterfirma auf Zypern. Dort betrug der Steuersatz dafür nur 2,5 Prozent.
Es schien ein besonders dreister Fall zu sein.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hielt die Preiserhöhungen für unzulässig und reichte 2023 eine Sammelklage gegen das Unternehmen ein, damit Betroffene zu viel gezahltes Geld zurückfordern können. Mehr als 4200 Kunden haben sich der Klage angeschlossen.
Drei Jahre später gab das Oberlandesgericht Hamm dem Verband nun am Montag recht. Alle angegriffenen Preiserhöhungen von Ende 2022 waren unwirksam, so das Gericht, sodass für die Kundinnen und Kunden weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis gilt.
Das Risiko in Kauf genommen
Der Argumentation von ExtraEnergie, dass die Preise in der Energiekrise so stark gestiegen waren, dass es für den Anbieter nicht zumutbar war, an den vereinbarten Preisen festzuhalten, folgte das Gericht nicht. Es stellte stattdessen heraus, dass ExtraEnergie das Risiko durch die Formulierung einer Preisgarantie auf einen Festpreis gerade in Kauf genommen habe.
Selbst wenn es durch Preissteigerungen im Großhandel zu ernsthaften Liquiditätsschwierigkeiten von ExtraEnergie gekommen wäre, hätte sich der Energieanbieter nicht von der Preisgarantie lösen dürfen. Das Geschäftsmodell sei schließlich gerade darauf ausgerichtet worden, gezielt Kunden anzuwerben oder vom Wechsel zu anderen Energieversorgern abzuhalten. Dann könnten, so das Gericht weiter, diese Preissteigerungen nicht entgegen der vereinbarten Garantie an die Kunden weitergegeben werden. Denn mit dem Profit, den ExtraEnergie mit dem Angebot von Festpreisgarantien möglicherweise erzielen wollte, verband sich die Verpflichtung zur Übernahme der Beschaffungsrisiken.
»Kein Unternehmen darf sich an Krisen bereichern«, sagt Ramona Popp, die Vorständin des VZBV. Das Urteil zeige, dass Sammelklagen dafür sorgen, dass Verbraucherschutz bei den Menschen ankommt. Nun sei eine zügige Erstattung für die Kunden angezeigt.
Noch steht allerdings nicht fest, ob ExtraEnergie eine Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. Dann müssten die betroffenen Kundinnen und Kunden noch länger warten. Wer sich jedoch bis Juli 2026 ins Klageregister eingetragen hat, ist vor einer Verjährung geschützt.
Für alle anderen könnte es knapp werden. Eine Anmeldung zur Sammelklage ist inzwischen nicht mehr möglich, und die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre bis zum Jahresende, für Rechnungen aus dem Jahr 2023 also nur noch bis Ende 2026.
Der Verbraucherschutzverband geht auch gegen Preiserhöhungen oder Kündigungen weiterer Energieversorger vor. Aktuell können sich Kunden beispielsweise noch Sammelklagen gegen Gas.de, Avacon, die Stadtwerke Neubrandenburg oder Hansewerk Natur anschließen .
