Der Bund hat ein Förderprogramm für den Bau von E-Autoladesäulen für Mehrparteienhäuser aufgelegt. Dazu sollen 500 Millionen Euro bereitstehen. »Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet«, erklärte Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) am Mittwoch. »Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.«
Förderanträge stellen können etwa Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen. Pro Stellplatz gibt es maximal 1500 Euro für einen Stellplatz mit Wallbox. Wird auch bidirektionales Laden unterstützt, kann die Summe auf 2000 Euro steigen. Die Ladeleistung pro Anschluss ist auf 22 Kilowatt begrenzt. Anträge sind vom 15. April bis zum 10. November dieses Jahres möglich, wie das Ministerium mitteilte.
Gefördert werden sollen die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, etwa Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen seien förderfähig, so das Ministerium. Zum Förderportal geht es hier .
Bisher vorwiegend Einfamilienhaus-Wallboxen
Der Bund hat bereits rund eine Million private Ladeanschlüsse für Elektroautos subventioniert, vorwiegend an Einfamilienhäusern. Die Förderprogramme über die KfW-Bank sind bis 2024 ausgelaufen, aktuell gibt es noch Zuschüsse aus Landesmitteln in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Auch für öffentlich zugängliche Ladestationen sind die vorgesehenen Subventionen weitgehend verteilt. Zum 1. Februar waren laut Bundesnetzagentur 196.353 Ladepunkte an deutschen Straßen in Betrieb.
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Neben der Förderung gibt es auch eine Pflicht für Immobilienbesitzer: Werden Häuser mit mehreren Stellplätzen neu gebaut oder umfangreich renoviert, müssen die Eigentümer die Leitungsinfrastruktur für Ladeanschlüsse vorhalten. Bis Mai muss Deutschland diese gesetzliche Vorschrift verschärfen, um eine EU-Richtlinie zu erfüllen. Von 2027 an gehört demnach zu Neubauten mit drei oder mehr Stellplätzen mindestens ein fertiger Ladepunkt.
