SpOn 26.05.2026
20:59 Uhr

EU-Abgeordnete in Babypause dürfen ihre Stimme übertragen


Politikerinnen, die rund um die Geburt ihres Kindes ihren Pflichten als EU-Abgeordnete nicht nachkommen können, sollen bald ihre Stimme vorübergehend übertragen können. Für Väter gilt diese Regelung allerdings nicht.

EU-Abgeordnete in Babypause dürfen ihre Stimme übertragen

Wenn weibliche Europaabgeordnete in der Babypause nicht an Abstimmungen im Parlament teilnehmen konnten, ist ihre Stimme bislang verfallen. Nun haben die EU-Mitgliedstaaten eine Änderung der Wahlvorschriften im Europäischen Parlament auf den Weg gebracht. Künftig sollen Mütter ihre Stimme im Parlament vorübergehend an andere Abgeordnete übertragen können.

Nach den neuen Regelungen kann eine schwangere Abgeordnete ihre Stimme bis zu drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und sechs Monate nach der Geburt an andere Abgeordnete übertragen. Für Väter gibt es keine entsprechende Regelung.

Bislang schrieb das EU-Wahlrecht vor, dass die Stimmabgabe persönlich erfolgen muss. Im Deutschen Bundestag ist eine Stimmrechtsweitergabe nach dem nationalen Parlamentsrecht bislang nicht vorgesehen.

Konkrete Modalitäten der Stimmübertragung im Europaparlament sollen der Mitteilung des Rats der EU zufolge in der Geschäftsordnung des Parlaments geregelt werden. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss sie noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, also nach nationalen Regeln genehmigt werden.

jah/dpa