Der Deutsche Tierschutzbund und vier weitere lokale Tierschutzvereine haben eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesrepublik beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. In der Klageschrift, die dem SPIEGEL exklusiv vorliegt, werfen die Vereine dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor, Einrichtungen für den Tierschutz nicht angemessen finanziell zu unterstützen.
Das Ministerium habe gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstoßen. Seit 2002 ist dort auch der Tierschutz als Staatsziel festgehalten . Mit der Klage wolle man erreichen, dass von einem Gericht klargestellt werde, dass der Bund durch das Staatsziel »eine Verantwortung und Pflicht hat, auch den praktischen Tierschutz direkt zu stützen«, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, in einem schriftlichen Statement.
Zu wenig Geld, zu wenig Wertschätzung
»Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps«, so Schröder. Die Belastung sei nicht mehr zu schultern, die Kosten würden massiv steigen. »Immer mehr Tiere bleiben immer länger in den Einrichtungen, die gesetzlichen Auflagen steigen.«
Über Jahre seien die Aufgaben, die der Tierschutz vor Ort übernehme, weder kostendeckend erstattet noch ausreichend wertgeschätzt worden. Tierheime finanzieren sich größtenteils aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Gebühren und Nachlässen. Manche Leistungen werden von den Kommunen bezahlt. Auch von den Bundesländern erhalten sie Gelder.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes
Foto: Oliver Berg / dpa / picture allianceZur prekären Situation beitragen würden laut Klage bundesrechtliche Vorhaben, etwa höhere Anforderungen im Seuchen- und Arbeitsschutz und gestiegene Tierarztkosten. Der »Haustier-Boom« in der Coronapandemie habe die Lage zusätzlich verschärft. Auch wegen einer fehlenden deutschlandweiten Kastrationspflicht für frei laufende Katzen steige die Zahl der Tiere in den Heimen. Viele Einrichtungen hätten bereits Aufnahmestopps verhängen müssen. Der Investitionsstau belaufe sich insgesamt auf mindestens 160 Millionen Euro.
Einmalige Zuschüsse, die es in der Vergangenheit vom Bund gegeben habe, würden nur kurzfristig die finanziellen Probleme mildern. 2021 und 2022 etwa hatte der Bund fünf Millionen Euro für Betriebskosten bereitgestellt. Im aktuellen Bundeshaushalt für 2026 ist keine Unterstützung vorgesehen.
Alois Rainer (CSU), Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat
Foto: Elisa Schu / dpaDer Tierschutzbund kritisiert laut Klage auch Formulierungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Union und SPD haben für die Modernisierung von Sportstätten mindestens eine Milliarde Euro versprochen, für marode Schwimmbäder und Turnhallen. Die Vereine sehen einen Widerspruch darin, dass der Bund Geld für die sogenannte Sportmilliarde habe, nicht aber für den Tierschutz.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes
»Spätestens mit der ›Sportmilliarde‹ ist klar: Wenn die Bundesregierung handeln will, kann sie handeln«, so Schröder. Für die Tierheime müsse mindestens dasselbe drin sein. Stattdessen werde man alleingelassen. »Wenn Kunstrasen wichtiger ist als das Leben von Hunden und Katzen und kein politischer Wille erkennbar ist, zu unterstützen, dann müssen die Gerichte das erzwingen.«
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»Wir kommen an einen Punkt, an dem wir diese immense Arbeit nicht mehr allein stemmen können«, heißt es vom Tierheim Crailsheim, das dem Tierschutzbund angehört. Die Bundesregierung »muss endlich Verantwortung übernehmen und die Tierheime verlässlich finanziell unterstützen«. Der Tierschutzverein Radolfzell formuliert es ähnlich: »Tierheime übernehmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben, stoßen dabei aber zunehmend an ihre finanziellen und personellen Grenzen.« Man hoffe, dass mit der Klage ein deutliches Signal gesetzt werde.
