Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden.
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD bereits vor vier Jahren als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und begonnen, sie zu beobachten. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt.
Gleichzeitig entschied das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben. Das ist nun anders. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Zur Frage der Einstufung hatte es bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls entschied, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung wurde 2025 in zweiter Instanz bestätigt.
Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung
Auch im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass »hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte« dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und somit den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.
Der Rechtsanwalt der AfD hatte in der Hauptverhandlung gesagt, die Klägerin sei davon überzeugt, dass die Einstufung überwiegend aus politischen Gründen geschehe. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, hatte gesagt, die AfD sei eine »bürgerlich, konservative, freiheitliche« Partei. Bei der Klage sei es darum gegangen, sich gegen die »Stigmatisierung und Diffamierung« durch den Verfassungsschutz zu wehren.
