SPIEGEL: Herr Kessler, mit der Suchmaschine des SPIEGEL lässt sich seit einiger Zeit schnell und relativ sicher herausfinden, ob jemand der NSDAP angehörte. Was raten Sie Menschen, die auf eine unbequeme Information stoßen und diese in ihren Familien erstmals ansprechen möchten?
Kessler: Zunächst sollten sie sich bewusst machen, dass es einen Grund dafür geben könnte, wenn jemand darüber bisher nicht gesprochen hat. Wer mit sich und seiner Vergangenheit im Reinen ist, kann darüber reden, auch spontan. Opa hat wahrscheinlich immer gern davon erzählt, wie er früher an Autos herumgeschraubt hat, aber nie vom Zweiten Weltkrieg. Es kann sein, dass die Vergangenheit schmerzhaft und entsprechend tief vergraben ist. So etwas anzusprechen, erfordert enormes Feingefühl. Ich würde dazu raten, nicht zu sehr zu bohren und lockerzulassen, wenn man merkt, dass das Gespräch stockt.
SPIEGEL: Hat man nicht Anspruch darauf, auch von den dunklen Kapiteln seiner oder ihrer Familiengeschichte zu erfahren?
Kessler: Ich würde sagen, jeder hat das Recht, danach zu fragen. Es ist wichtig und nachvollziehbar, sich dafür zu interessieren, wer man ist und woher man kommt. Das dient dazu, das eigene Selbst zu bilden. Gleichzeitig kann man aber auch eine Art »Recht auf Verdrängen« postulieren, welches dazu dient, das eigene Selbst zu schützen. Ich meine damit explizit nicht die juristischen Aspekte: Verbrechen müssen aufgearbeitet werden und rechtliche Konsequenzen haben. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, ist die Person natürlich dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Doch aus psychologischer Sicht darf man für einen selbst belastende Dinge verdrängen.

