SZ 29.07.2026
15:58 Uhr

Recht auf Vergessen: Erst Krebs, dann Ärger mit der Versicherung


Wer einen neuen Vertrag abschließen will, muss bisher eine geheilte Krebserkrankung offenlegen – auch noch nach Jahren. Das will die SPD ändern. Die Branche ist von dem Vorschlag wenig begeistert.

Recht auf Vergessen: Erst Krebs, dann Ärger mit der Versicherung

Wer Krebs hatte, wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung war oder einen Bandscheibenvorfall erleiden musste, hat neben der schlimmen Erkrankung oft ein weiteres Problem: die Versicherung. Denn private Krankenversicherer (PKV) und Lebensversicherer durchleuchten den Gesundheitszustand ihrer künftigen Kunden sehr genau, einschließlich der medizinischen Historie. Vorerkrankungen führen häufig zur Ablehnung, zu heftigen Risikozuschlägen oder zum Ausschluss bestimmter Krankheiten aus dem Schutz beim privaten Krankenversicherer.

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