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04.06.2026
15:58 Uhr
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Höhere Beiträge für Kinderlose und Gutverdiener, mehr Eigenanteile für Heimbewohner, härtere Regeln für die Einstufung in Pflegegrade: Eine Reform soll die Versicherung stabiler aufstellen. Andernfalls drohen Milliardendefizite.

Auch für Pflegeheimbewohner soll es in Zukunft teurer werden, weil die höchsten Zuschläge erst später fällig werden. Ute Grabowsky/imago
Kaum eine statistische Kurve zeigt in der Pflege nicht nach oben – und meistens nicht zum Besseren. Die Zahl der Menschen mit Pflegegrad hat sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt, mittlerweile erhalten sechs Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Entsprechend stiegen die Ausgaben der Versicherung und auch die Defizite: Für 2027 rechnet das Gesundheitsministerium mit einem Minus von 7,6 Milliarden Euro. Und das alles, obwohl auch die Beitragssätze seit 2017 mitgestiegen waren. Eine Radikalkur, so schwebt es dem Haus von Ministerin Nina Warken (CDU) vor, soll die Aufwärtskurven nun brechen.
Das jedenfalls sieht ihr „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung“ vor, dessen Entwurf seit diesem Donnerstag publik ist. Es soll das System stabilisieren, ohne die Leistungen der Pflegeversicherung – also die Versorgung Pflegebedürftiger – übermäßig zu beschneiden. Das allein ähnelt einer Quadratur des Kreises. Fest steht aber schon jetzt: Für viele wird die Pflege teurer.
Beispiel Beitragszahler: Besserverdienende profitieren seit jeher von der „Beitragsbemessungsgrenze“. Oberhalb dieser Grenze wird kein Beitrag zur Pflegeversicherung, derzeit 3,6 Prozent des Einkommens, erhoben. Diese Grenze, 69 750 Euro im Jahr, soll 2027 so hoch liegen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehrkosten für Betroffene laut Gesundheitsministerium: maximal gut 200 Euro im Jahr. Auch Minijobs sollen herangezogen werden, und für Kinderlose, die schon bisher 0,6 Prozent Zusatzbeitrag zahlen, steigt dieser auf 0,7 Prozent.
Bis 2030 sollen mit alldem 4,2 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegeversicherung fließen, rechnet Warkens Ministerium vor. Weitere 350 Millionen Euro verspricht es sich davon, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern zu beenden, analog zu Plänen bei der Krankenversicherung. Für sie soll, wenn sie nicht in den Genuss von Ausnahmen kommen, ein Zuschlag von 0,52 Prozent erhoben werden, zusätzlich zu den 3,6 Prozent.
Auch für die Bewohner von Pflegeheimen wird es teurer, denn die Zuschläge für ihren Eigenanteil an den Pflegekosten werden gestreckt. Bislang wuchsen diese Zuschläge alle zwölf Monate an: von 15 Prozent im ersten Jahr auf 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Künftig dagegen sollen die Stufen nicht mehr zwölf, sondern 18 Monate dauern – mit dem Ergebnis, dass der höchste Zuschlag nicht mehr nach drei Jahren im Pflegeheim, sondern erst nach viereinhalb gezahlt wird. Schon 2027 soll das 2,6 Milliarden Euro sparen.
Auch an die „Pflegegrade“ will Warken ran, die Grundlage jeder Leistung. Denn nach Einschätzung des Ministeriums war es mit der letzten Reform 2017 zu einfach geworden, einen solchen Grad zu erlangen. Eine künftig wieder kritischere Bewertung soll helfen, bis 2030 rund 4,2 Milliarden Euro einzusparen. Menschen, die auf Basis der bisherigen Systematik in einen Pflegegrad eingestuft wurden, betrifft das nicht – es sei denn, sie lassen eine neue Bewertung vornehmen.
Bisher gibt es fünf verschiedene Pflegegrade, je nach Einschränkung der Betroffenen. Schon beim leichtesten Grad, 1, stand bislang ein „Entlastungsbetrag“ von monatlich 131 Euro zur Verfügung, etwa für Haushaltshilfen oder Betreuung. Dieser Betrag soll entfallen, ersetzt werden soll er durch „intensivierte Beratung und Begleitung“. Das soll den Betroffenen helfen, möglichst lang auf eigenen Beinen zu stehen, also nicht in höhere Pflegegrade zu gelangen. Insgesamt sollen Angebote verstärkt werden, die es Menschen erlauben, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Um die Prävention zu stärken, soll ein „Check-up 60+“ eingeführt werden, eine Vorsorgeuntersuchung für Menschen über 60.
Auch pflegende Angehörige sollen mehr Unterstützung erhalten, bis hin zu Notdiensten, die kurzfristig einspringen können. Allerdings werden Rentenversicherungsbeiträge, die für sie bisher von der Pflege- an die Rentenversicherungen flossen, auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus beschränkt. Das stellt die Angehörigen bei ihrer eigenen Altersvorsorge schlechter. Zur Stabilisierung der Pflegekasse sei das aber „notwendig“, heißt es im Gesundheitsministerium.
Als Nächstes ist nun das Bundeskabinett dran. Noch vor der Sommerpause, also Mitte Juli, könnte es den Weg für die Reform frei machen, ehe der Bundestag dann entscheidet. Auf Widerstände freilich darf sich Warken gefasst machen. Die Pflegepläne seien „unausgewogen“, kritisiert etwa Oliver Blatt, der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen. Pflegebedürftige und Beitragszahlende würden übermäßig belastet, „während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen“. DGB-Chefin Yasmin Fahimi spricht gar von einer „Zerstörungsreform“: Es handele sich um „ein reines Sparpaket zu Lasten der Versicherten und Pflegebedürftigen“. Die Regierung müsse den Entwurf zurückziehen.
Kritik kommt auch vom Sozialverband VDK. Zwar gebe es einige positive Elemente bei der Reform, wie etwa die bessere Begleitung pflegender Angehöriger. Allerdings würden durch strengere Vorgaben jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad zuerkannt bekommen. Weiteren 100.000 drohe eine Herabstufung. „Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt wird, ändert nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
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