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06.08.2026
16:14 Uhr
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Farhad N., der eine Mutter und ihre Tochter überfuhr und mehr als 40 weitere Teilnehmer einer Verdi-Demo in München verletzte, wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Als Motiv sieht der Richter übersteigerte religiöse Vorstellungen.

Der Angeklagte muss an den Fotografen vorbei, die sich mit ihren Kameras aufgereiht haben. Sein Gesicht versteckt Farhad N. hinter einem roten Hefter, der Blick dahinter geht zu Boden. N. bleibt stehen, bis die Richterinnen und Richter hereinkommen und das Urteil verkündet haben. So ist es vor deutschen Gerichten üblich. Als er sich setzt, ist aus dem Angeklagten Farhad N. ein verurteilter Mörder geworden.
Wegen des Anschlags auf eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi ist der 25-jährige Farhad N. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des gebürtigen Afghanen fest, eine Haftprüfung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.
Am 13. Februar 2025 ist N. auf der Kreuzung Seidlstraße/Karlstraße unweit des Münchner Hauptbahnhofs mit einem weißen Mini in den Demonstrationszug gefahren. Rund 1400 Teilnehmer demonstrierten mit Trillerpfeifen und Sprechchören für bessere Arbeitsbedingungen, die meisten von ihnen waren städtische Angestellte. Ganz hinten lief Amel S., 37 Jahre alt, vor sich im Kinderwagen ihre zweijährige Tochter Hafsa. Dort, in der Nähe der Polizeiwagen, die die Veranstaltung gegen drängelnde Radler und Autofahrer absichern sollten, fühlten sie sich am sichersten.
Farhad N. aber wollte töten. Mit rund 40 Kilometern pro Stunde fuhr der Attentäter laut Gericht von hinten in die Menschenmenge. „Wie beim Bowling“ seien die Leute auf die Seite geschleudert worden, hat sich ein Augenzeuge im Prozess erinnert.
Amel S. und Hafsa sterben kurz nach dem Anschlag an ihren Verletzungen. Mehr als 40 Menschen verletzte N. zudem so schwer, dass manche von ihnen bis heute ihren Alltag nicht mehr so bestreiten können wie vor dem Attentat. Der Attentäter wurde am Steuer des Wagens festgenommen. In seiner Vernehmung bei der Polizei gab er wenig später an, er habe die Tat „wegen Allah“ begangen.
Im Hochsicherheitssaal von München-Stadelheim erklärt der Vorsitzende Richter Michael Höhne in seiner Urteilsbegründung, N. sei mit voller Absicht in die Menschenmenge gefahren. Es sei ihm darum gegangen, „eine unbestimmte möglichst große Anzahl von Demonstrationsteilnehmern“ zu töten und zu verletzen.
Dass nicht noch mehr Menschen zu Schaden kamen, lag nach Ansicht des Gerichts an einem Zufall: Der Gang muss rausgesprungen sein. N. drückte selbst dann noch aufs Gas, nachdem der Wagen zum Stehen gekommen war.
Das vom Gericht festgestellte Motiv: N. habe Rache nehmen wollen für das seiner Meinung nach vom Westen verursachte Leid von Muslimen, vor allem in seiner Heimat Afghanistan. Höhne attestiert N. „übersteigerte religiöse Vorstellungen“, die sich in kruden politischen Anschauungen geäußert hätten.
Nach seiner Ankunft in Deutschland 2016 galt N. lange Zeit als unauffällig. Freunde und Bekannte beschrieben ihn im Prozess als freundlichen jungen Mann, der jedoch schnell gekränkt war und geradezu süchtig nach der Bestätigung anderer war. Blieb diese aus, konnte N. ausflippen. Höhne spricht von einem „fragilen Selbstwertgefühl“.
Spätestens ab Herbst 2024 habe sich N. vermehrt mit dem islamischen Glauben befasst und immer radikalere Inhalte konsumiert und in den sozialen Medien geteilt. N. sei „zunehmend intolerant gegenüber nicht streng gläubigen Muslimen“ geworden, so Höhne.
Spätestens am Abend vor der Tat habe er den Entschluss zum Anschlag gefasst. Davor zahlte er Schulden zurück und gab Almosen – so, wie man es in N.s Vorstellung als „guter Muslim“ tun müsse, so Höhne. Zum Prozessauftakt hat N. im Gerichtssaal den Tauhid-Finger gezeigt – ein von Islamisten häufig missbrauchter traditioneller islamischer Gruß.
Bei der Frage nach dem Motiv hatte es vor der Urteilsverkündung unterschiedliche Auffassungen gegeben. Die Bundesanwaltschaft erkannte in ihrem Plädoyer wie das Gericht „religiöse und politische“ Gründe für den Anschlag und forderte lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
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N.s Verteidiger wiederum argumentierten, ihr Mandant leide an einer bestimmten Form von Schizophrenie, die sich „in der Tatbegehung Bahn gebrochen“ habe. Sie hatten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und berief sich auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen. Der hatte N. zwar eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung, aber keine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.
Es sei N.s „freie Entscheidung“ gewesen, das Attentat zu begehen, so Richter Höhne. N. hatte nach der Tat zwar erklärt, er habe den Anschlag im Namen Allahs begangen. Gleichzeitig hatte er immer wieder davon gesprochen, „einen Fehler“ begangen zu haben. Der Psychiater hatte in seiner Befragung vor Gericht erklärt, er hätte in den Gesprächen mit N. das Gefühl gehabt, „er sucht bei mir nach Antworten.“
N. äußerte sich während der 34 Verhandlungstage nicht zu seinem Motiv. Auch auf die eindrücklichen Schilderungen der Überlebenden reagierte er nicht. Nur, wenn es um ihn ging, zeigte er Regungen, während des Plädoyers seines Anwalts brach er in Tränen aus.
In seinem letzten Wort, das in jedem Strafrechtsprozess in Deutschland dem Angeklagten gehört, verzichtete N. auf eine Entschuldigung oder Erklärung. Vertreter der Nebenklage, die die Hinterbliebenen und Überlebenden vertreten, hatten N. dazu aufgefordert, sich doch noch zu äußern.
Die Familie der beiden Getöteten verfolgte den Prozess nicht im Gerichtssaal. Über ihre Anwältin ließen sie ausrichten, sie wollten „kein sinnloses Bild von einem sinnlosen Mann“ in ihrer Erinnerung haben, sondern Mutter und Tochter darin behalten.
Farhad N. rast im Februar 2025 mit seinem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi im Zentrum. Er tötet zwei Menschen und verletzt mehr als 40 schwer. Vor dem Oberlandesgericht geht es um das Leid der Betroffenen und das Motiv, nun wird das Urteil gesprochen. Die SZ dokumentiert alle Prozesstage.
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