SZ 13.05.2026
16:46 Uhr

(+) Urteil gegen den Regensburger Ex-OB: „In besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung beschädigt“


Das Münchner Landgericht spricht Joachim Wolbergs in einem weiteren Korruptionsprozess schuldig: zweieinhalb Jahre Haft. Der frühere SPD-Politiker will nun in Revision gehen.

(+) Urteil gegen den Regensburger Ex-OB: „In besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung beschädigt“
Der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs sitzt an einem Prozesstag im März im Landgericht München I. Am Mittwoch ist das Urteil gefallen. Foto: Armin Weigel/dpa

Um die Neuauflage dieses sehr speziellen Gerichtsverfahrens in seiner ganzen Dimension zu erfassen, muss man unbedingt noch einmal zurückspulen: Erster Anlauf, Landgericht Regensburg, Juli 2019. Joachim Wolbergs marschiert aus dem Saal, tritt mit rotem Kopf vor die Kameras. Gerade hat ihn das Gericht schuldig gesprochen, aber nicht bestraft.

„Er steht vor den Trümmern seines Lebens“, sagte die Richterin, ein solcher Mann brauche keine Strafe mehr. Und überhaupt, es sei „zu hoch gegriffen“, von einer Korruptionsaffäre zu sprechen. Na also, „alles Unsinn“, blafft Wolbergs die Journalisten an. Später wird er von einem „faktischen Freispruch“ sprechen.

Und damit zurück ins Jetzt. Landgericht München I, Mai 2026. Wieder hat ein Gericht diesen Mann schuldig gesprochen, wieder marschiert Wolbergs aus dem Saal, dann aus dem Gebäude, diesmal vorbei an den Kameras. Ob er etwas sagen wolle, fragt jemand. „Vielleicht nächste Woche“, sagt der frühere Regensburger Oberbürgermeister. Und geht.

Diesmal hat Wolbergs, 55, eine Strafe bekommen, anders als im ersten Prozess am Regensburger Landgericht, dessen Urteil der Bundesgerichtshof (BGH) Ende 2021 als zu milde bezeichnete, teils aufhob und den Fall zurück ans Landgericht verwies, diesmal nach München. Dort geht ein Raunen durch die Zuschauerreihen, als Stephan Necknig am Mittwoch die Strafe verliest: zweieinhalb Jahre Haft.

Der Vorsitzende Richter spricht von neun Fällen der Vorteilsannahme, Korruption also. Seine Kammer ist überzeugt: Der frühere SPD-Politiker wusste, dass sich ein Bauträger sein Wohlwollen als OB kaufen wollte, mit insgesamt 475 000 Euro. Wenn über mehrere Jahre so viel Geld fließe, seien geschäftliche Interessen die einzige „plausible Erklärung“.

Die gut 475 000 Euro waren zwischen 2011 und 2016 in 48 Einzelspenden über je 9900 Euro auf das Konto des SPD-Ortsvereins geflossen, dessen Vorsitzender Wolbergs damals war. Die Spenden kamen auch aus dem familiären und beruflichen Umfeld des Bauträgers. Von einem „Strohmann-System“ ist die Rede, welches die Spenden verschleiern sollte, weil das Parteiengesetz eine Offenlegung erst ab einer Spendenhöhe von 10  000 Euro vorschreibt. Eigentlich, sagt der Richter, wäre es für einen Politiker ja „ganz einfach, sich korrekt zu verhalten“. Wenn Parteispenden auf derart „heimliche Art und Weise erfolgen“ und jemand dies erkennt, wovon das Gericht im Fall Wolbergs ausgeht, dann dürfe man dieses Geld halt „einfach nicht annehmen“.

In einem separaten Verfahren hatte der inzwischen wegen Vorteilsgewährung verurteilte Bauträger gestanden, sich mit den Spenden „ein gewisses Wohlwollen“ des früheren dritten Bürgermeisters (2008 bis 2014) und späteren Oberbürgermeisters sichern zu wollen. Und dass er davon ausgegangen sein, dass Wolbergs das gewusst habe. Dieses Geständnis bewertet das Gericht als glaubwürdig, der Richter betont aber, dass es für die Urteilsfindung letztlich nicht entscheidend, sondern lediglich eine „Abrundung“ gewesen sei.

Wolbergs sitzt nur da, während der Richter das Urteil begründet, wie eingefroren. Und doch kann man sehen, dass hier einer mit seinen Gefühlen kämpft. Er hat ja bis zuletzt jede Schuld bestritten – und beteuert, nichts von einem Strohmannsystem gewusst zu haben. Kein Spender habe ihm gegenüber jemals „eine Andeutung gemacht, dass er etwas von mir erwartet“, hatte der ehemalige Oberbürgermeister vor Gericht versichert. Bei seinen politischen Entscheidungen habe auch nie eine Rolle gespielt, „dass irgendwer, irgendwann gespendet hat.“

Tatsächlich sah das Gericht keinen direkten Zusammenhang zwischen den Spenden des Unternehmers und der Vergabe eines städtisches Grundstück an dessen Firma, also keine Bestechlichkeit. Allerdings ist es einem politischen Amtsträger grundsätzlich untersagt, Vorteile im Zusammenhang mit seinem Amt anzunehmen. Diese Vorteilsannahme hat das Gericht nun bestraft. Zumal zweifelhaft sei, so der Richter, ob Wolbergs angesichts der hohen Spenden des Bauträgers noch neutral über dessen Anliegen habe entscheiden können.

Neben den Spenden an die SPD, die vor allem in Wolbergs’ OB-Wahlkampf 2014 flossen, sieht das Gericht auch persönliche finanzielle Vorteile. Demnach hatten zwei leitende Mitarbeiter des spendenfreudigen Bauträgers die Bauleitung für Renovierungen am Ferienhaus der Familie Wolbergs in Niederbayern und einer Pächterwohnung in Regensburg übernommen – kostenlos. Der Ex-OB hatte stets beteuert, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er etwas umsonst bekommen habe. Doch „so naiv und ahnungslos“, wie sich Wolbergs im Gerichtssaal dargestellt habe, sei er „sicher nicht“ gewesen, sagt der Richter.

Den Vorteil bei den Renovierungen beziffert das Gericht auf rund 2000 Euro. Eine relativ überschaubare Summe, verglichen mit den Spenden. Andererseits, sagt der Richter: „Jedem Beamten ist klar, dass er jeden Anschein der Käuflichkeit vermeiden muss.“ Eine Lehrerin müsse schon überlegen, „ob sie eine Schachtel Pralinen annehmen darf“.

Dann erläutert der Richter, was beim Strafmaß für und gegen Wolbergs gesprochen hat. Zu seinen Lasten wertete das Gericht die Höhe der Vorteile, den langen Tatzeitraum und die Tatsache, dass „in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung“ beschädigt worden sei. Zu Wolbergs Gunsten wertete das Gericht die sechswöchige Untersuchungshaft im Januar und Februar 2017, die teils falsche Medienberichterstattung, dessen gesundheitliche Probleme und vor allem die „sehr lange“ Verfahrensdauer. Seit Beginn der Ermittlungen im Juni 2016 sind inzwischen fast zehn Jahre vergangen. Deshalb, sagt der Richter, gelten vier Monate der Haftstrafe bereits als vollstreckt. Bleiben noch zwei Jahre und zwei Monate übrig.

Für den Strafverteidiger von Joachim Wolbergs ist das immer noch viel zu viel. Man könne in diesem Fall über Schuld und Unschuld streiten, aber eine Haftstrafe sei eindeutig „nicht geboten“, wird Peter Witting nach der Urteilsverkündung sagen. Insgesamt habe das Gericht „wenig Fingerspitzengefühl“ gezeigt. Ihm fehle da „jedes Verständnis“.

Am Ende hat Richter Necknig noch einen persönlichen Rat für den früheren Rathauschef, der inzwischen einfacher Stadtrat der Fraktion „Brücke“ ist. Die Kammer werde nicht verhindern können, dass Wolbergs auch dieses Urteil als „unfair“ empfinde. Trotzdem empfehle er ihm, die bisherigen Gerichtsentscheidungen zu akzeptieren und die Konsequenzen zu tragen, auch in seinem eigenen Interesse. Es ist ja bereits der zweite Schuldspruch gegen Wolbergs. Im Sommer 2020 war er ebenfalls verurteilt worden, ein Jahr auf Bewährung, wegen Bestechlichkeit. Auch damals ging es um Spenden aus der Baubranche, 75 000 Euro, der Unternehmer war jedoch ein anderer.

Im Gegensatz zu jenem Urteil ist der neuerliche Schuldspruch noch nicht rechtskräftig. „Mein Mandant soll in Haft gehen, das kann ich nicht hinnehmen“, sagt Wolbergs-Anwalt Witting nach dem Urteil. Man werde alles versuchen, „dieses Urteil zu Fall zu bringen“. Er kündigt Revision an.

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