SZ 15.04.2026
13:58 Uhr

(+) Restitution: Kunstraub gilt nun als Bruch internationalen Rechts


Ein neues Gesetz erleichtert es amerikanischen Staatsbürgern, NS-Raubkunst ihrer Vorfahren zurückzuerlangen – auch aus deutschen Sammlungen. Wird es die Gerechtigkeit bringen, auf die sie so lange warten mussten?

(+) Restitution: Kunstraub gilt nun als Bruch internationalen Rechts

Am Montag nahm Donald Trump im Weißen Haus zwei Tüten mit Burgern von McDonald’s entgegen, um Reklame für die Steuerbefreiung von Trinkgeldern zu machen. Dann postete er ein KI-Bild von sich selbst als Jesus und behauptete, das Bild sollte ihn als Arzt darstellen. Weniger Beachtung fand eine weitere Amtshandlung Trumps an diesem Tag: Er unterzeichnete den „Holocaust Expropriated Art Recovery Act“, kurz Hear Act. Der dürfte es amerikanischen Nachkommen jüdischer Kunstbesitzer, die während des Nationalsozialismus beraubt wurden, erheblich erleichtern, ihr Eigentum zurückzuerlangen, unabhängig davon, ob es in amerikanischen oder in europäischen Museen liegt.

Wolfram Weimer scheint weiterhin kein Problem damit zu haben, sich in die Arbeit unabhängiger Jurys einzumischen. Jetzt ist der Hauptstadtkulturfonds dran. Wird die Praxis bald zur Routine?

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