SZ 09.04.2026
16:08 Uhr

(+) Rechtskolumne: Dürfen Wohnungskäufer Raten einbehalten?


Bei Neubauten treten häufig schon während der Entstehungsphase oder einige Zeit nach dem Einzug Mängel auf. Welche Rechte Käufer dann haben.

(+) Rechtskolumne: Dürfen Wohnungskäufer Raten einbehalten?
Wird der Parkettboden fachgerecht verlegt? Wer einen Neubau erworben hat, sollte möglichst oft nach dem Rechten schauen.  Ingo Wagner/dpa

Lange Zeit scheint alles nach Plan zu laufen. Man hat sich für ein Haus vom Bauträger entschieden, im Notarvertrag einen festen Termin für die Fertigstellung des Bauwerks vereinbart, wie es vorgeschrieben ist. Dann geht es termingerecht weiter – vom Rohbau bis zur detaillierten Ausgestaltung verschiedener Räume. Aber dann, als das sehnlich erwartete große Badezimmer fertig ist, ein Schock: Der schöne Marmorboden, zusammengesetzt aus sandfarbenen Platten mit feinen variantenreiche Maserungen, hat mehrere hässliche Einkerbungen. Darf man dann die in dieser Bauphase fällige Rate zurückhalten?

Die erste gemeinsame Wohnung ist für Paare ein wichtiger Schritt. Doch im neuen Alltag kann bei aller Liebe viel schiefgehen. Zwei Experten erklären, welche Konflikte immer wieder auftreten und wie man sie am besten löst.

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