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21.04.2026
13:44 Uhr
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Zu wenig AfD-Berichterstattung? Journalismus mit Schlagseite? Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Vielfalt und Ausgewogenheit. Und hält fest, dass Rundfunkräte das beurteilen sollen und nicht Verwaltungsgerichte.

Laut Verwaltungsgerichtshof sind sie besser geeignet, um den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu überprüfen: die Rundfunkräte, hier der RBB-Rundfunkrat im Sommer 2023. Fabian Sommer
Man wird das Mannheimer Gerichtsverfahren als einen Probelauf ansehen müssen – für eine gerichtliche Aufgabe ganz neuer Art. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte nämlich zu prüfen, ob das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, namentlich des Südwestrundfunks, hinreichend vielfältig und ausgewogen sei. Oder ob es sich dabei um Einheitsbrei handle, um Journalismus mit politischer Schlagseite, der die größte Oppositionspartei im Bundestag nicht angemessen berücksichtige, die AfD. So hatten es sieben Beitragskläger gesehen.
Die Staatsregierung legt einen Entwurf für ein neues BR-Gesetz vor, das im Fernsehen eine Infoquote vorschreibt und dem Programm inhaltliche Vorgaben macht. Beim Rundfunkbeitrag dagegen ist man gar nicht mehr so streng wie bisher.
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