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27.08.2026
15:48 Uhr
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Die Nachbarn des FC-Bayern-Ehrenpräsidenten fordern, dass dieser zwei Linden auf seinem Anwesen am Tegernsee entfernen lässt. Der weigert sich – und die Stimmung vor Gericht ist entsprechend aufgeheizt.

„Da lachen ja die Hühner“, sagte Uli Hoeneß zu den Äußerungen des gegnerischen Anwalts bei einer sogenannten Güteverhandlung vor der 12. Zivilkammer am Landgericht München II.
IMAGO/
Mittlerweile ist es schon Tradition im Tegernseer Tal, dass Uli Hoeneß, Ehrenpräsident des FC Bayern, in der Adventszeit eine hoch aufragende und weithin sichtbare Fichte auf seinem Anwesen als Christbaum schmückt und nachts mit Hunderten Lichtern erstrahlen lässt. „Der Baum hat nur Freunde“ vertraute der 74-Jährige im November vergangenen Jahres einem Journalisten der FAZ in einem Interview an. Im Hinblick auf zwei junge Linden, die Hoeneß erst im Mai dieses Jahres auf seinem Grundstück pflanzen ließ, lässt sich dies allerdings nicht behaupten.
Denn sein Nachbar stört sich an ihnen. Genauer gesagt, geht es ihm um die Stelle, an der die Bäume stehen. Deshalb verlangt er deren Entfernung. Als Argument für seine Forderung führt der Grundstücksnachbar eine zu seinen Gunsten bestehende Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1975 ins Feld.
Laut dieser sei Hoeneß dazu verpflichtet, auf seinem Grundstück die Fläche, auf der nun die zwei Linden sowie drei ältere Spitzahornbäume stehen, weder zu bebauen noch zu bepflanzen. Außerdem behauptet der Kläger, durch die Bäume werde seine Sicht auf das Gut Kaltenbrunn sowie auf ein nahegelegenes Restaurant versperrt.
Hoeneß, der mit seiner Frau Susanne zu dem Gerichtstermin erschien und von dem ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten, Rechtsanwalt Peter Gauweiler, vertreten wurde, bestreitet indes die Vorwürfe seines Nachbarn. Doch der beharrt auf seinem Standpunkt und beantragte vor einer Zivilkammer am Landgericht München II den Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Beseitigung der Bäume. An diesem Donnerstag nun trafen sich die Kontrahenten zu einer sogenannten Güteverhandlung vor der 12. Zivilkammer. Doch die kam nicht zustande. Stattdessen schlugen die Wellen hoch.
Den Eindruck der Vorsitzenden Richterin, wonach die Bäume, die Uli Hoeneß und seine Frau im Frühjahr pflanzen ließen, wohl gar nicht der Grund für den Rechtsstreit seien, sondern es „Probleme im nachbarschaftlichen Verhältnis“ gebe, wies der Anwalt der Kläger, Wolfgang Junghenn, rundweg zurück. Stattdessen beteuerte er, dass es seinem Mandanten und dessen Frau nicht darum gehe, dem Ehepaar Hoeneß „das Leben schwer zu machen“ und „künstlichen Ärger zu schaffen“. Die Reaktion hierauf kam prompt. Susanne Hoeneß schmunzelte spitz. Ihr Mann hingegen erklärte lapidar: „Da lachen ja die Hühner.“
Ein ums andere Mal versuchte die Vorsitzende Richterin, eine Verständigung zwischen beiden Parteien herzustellen, indem sie Vorschläge unterbreitete, wie die Bäume angepflanzt werden könnten. Allein, es half nichts. Die Fronten blieben verhärtet, und Rechtsanwalt Peter Gauweiler erklärte, worum es seinem Anwaltskollegen tatsächlich gehe: „Er will die ganze Baumgruppe weghaben.“
Als Junghenn daraufhin entgegnete, Hoeneß und seine Frau hätten die Bäume pflanzen lassen, damit niemand auf ihre Terrasse schauen könne, platzte dem Ehrenpräsidenten der Kragen, sein Kopf wurde rot und er rief: „Das ist totaler Blödsinn. Jetzt hören Sie auf, Lügen zu erzählen.“ Das Wort Lügen ersetzte Hoeneß auf Anraten Gauweilers allerdings schnell durch „Unwahrheit“ und fügte hinzu, dass mit den früheren Nachbarn ein „super Verhältnis“ bestanden und sich kein Mensch wegen der Bäume beschwert habe.
Als es dann noch um die strittige Frage ging, ob die Bäume wegen der Grunddienstbarkeit nun an einer Stelle stehen, an der sie gar nicht stehen dürften, wurde es abstrakt. Der Anwalt der Kläger legte Folien auf einen Projektor und erläuterte die aus seiner Sicht bestehende Sachlage anhand „roter Linien“, „Geodaten“ und „Positionsbestimmungen“. Uli Hoeneß raunte dazu von seinem Platz aus mit bittersüßem Lächeln: „Ich kauf’ lieber zehn Spieler, als mit denen zu reden“ und ergänzte noch etwas nicht Zitierfähiges.
Dann, nach fast zweistündiger Verhandlung in dem aufgeheizten Sitzungssaal 101, stellten beide Seiten ihre Anträge. Die Kläger beließen es bei ihrer Forderung. Rechtsanwalt Gauweiler forderte, die Einstweilige Verfügung zur Entfernung der zwei Linden zurückzuweisen. Das Urteil des Landgerichts München II wird am 24. September verkündet.
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