SZ 26.03.2026
17:59 Uhr

(+) Ehemalige RAF-Terroristin: Generalbundesanwalt klagt Daniela Klette an


Nach mehr als 30 Jahren muss sich die ehemalige Terroristin Daniela Klette voraussichtlich für drei RAF-Attentate aus den frühen 1990er-Jahren vor Gericht verantworten. Ihre Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung ist nicht angeklagt, der Tatvorwurf ist verjährt.

(+) Ehemalige RAF-Terroristin: Generalbundesanwalt klagt Daniela Klette an

Der Generalbundesanwalt hat nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR beim Oberlandesgericht Frankfurt Anklage gegen das ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette erhoben. Die 67-Jährige muss sich – sofern die Anklage eröffnet wird – demnach für drei Attentate aus den frühen 1990er-Jahren verantworten, an denen sie zunächst als Teil der „Kämpfenden Einheit Febe Elizabeth“ und später als Mitglied der Kommandoebene der linksterroristischen „Rote Armee Fraktion“ (RAF) beteiligt gewesen sein soll. Der Generalbundesanwalt wirft Klette unter anderem versuchten Mord in 23 Fällen, die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie erpresserischen Menschenraub vor. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann Daniela Klette nicht mehr belangt werden. Diese ist seit 2018 verjährt, 20 Jahre nachdem sich die RAF  1998 für aufgelöst erklärt hatte.

Sie tanzte Samba, reiste um die Welt – und alle paar Jahre soll sie mit alten RAF-Genossen auf Raubzug gegangen sein. Bald steht Daniela Klette vor Gericht. Und ihre Freunde stehen vor dem Rätsel, wer die Frau war, die sich „Claudia“ nannte.

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