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27.03.2026
14:07 Uhr
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Nach Kritik aus den Bundesländern hat Gesundheitsministerin Warken die Reform ihres Vorgängers Lauterbach um ein Gesetz ergänzt, am Freitag passierte es den Bundesrat. Was bedeutet das für Kliniken und Patienten?

Patienten sollen in Kliniken besser versorgt werden und später seltener mit Komplikationen zu kämpfen haben, versprechen Befürworter der Reform. Florian Peljak
Die Krankenhausreform war eigentlich schon zum Ende der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Sache. Doch einige Bundesländer pochten auf Nachbesserungen, und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) schloss sich dem an. Sie versprach, das Reformwerk ihres Vorgängers Karl Lauterbach (SPD) „alltagstauglich“ zu machen. Die Änderungen flossen in das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ein, das der Bundestag kürzlich verabschiedete und am Freitag auch den Bundesrat passiert hat. Woran es zuletzt noch hakte und wie die Reform nun umgesetzt wird – ein Überblick.
Dass das Gesundheitssystem zu teuer ist, weiß fast jeder – bis es um das „eigene“ Krankenhaus geht. Wie im niederbayerischen Bogen, wo eine Bürgermeisterin für etwas abgestraft wird, das sie gar nicht zu entscheiden hat.
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