SZ 28.07.2026
15:53 Uhr

(+) Bürokratieabbau in Bayern: Pflegeheime sollen seltener kontrolliert werden


Künftig soll nur noch der Medizinische Dienst die Einrichtungen regelmäßig besuchen. Die Heimaufsicht der Landratsämter schreitet ein, wenn konkrete Missstände bekannt werden. Der Schutz der Bewohner bleibe gewahrt, verspricht die Ministerin.

(+) Bürokratieabbau in Bayern: Pflegeheime sollen seltener kontrolliert werden
Wo wehrlose alte Menschen leben, muss der Staat über ihr Wohlergehen wachen. Das geht aber auch mit weniger Kontrollen, findet Ministerin Judith Gerlach. (Symbolfoto) Foto: Jens Büttner/dpa

Pflegeheime in Bayern sollen künftig weniger häufig kontrolliert werden. Das hat das Kabinett bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Statt sowohl vom Medizinischen Dienst (MD) als auch von der Heimaufsicht der Landratsämter regelmäßig Besuch zu bekommen, soll künftig routinemäßig nur noch der MD vor der Tür stehen. Die Landratsämter würden mit ihrer Heimaufsicht aber weiterhin immer dann einschreiten, wenn akute Missstände bekannt würden.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) beschrieb dies am Dienstag als einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die überbordende Bürokratie in der Pflege. Die Reform baue Doppelstrukturen bei Prüfungen ab, reduziere den Verwaltungsaufwand und verbessere die Zusammenarbeit der beteiligten Prüfstellen. Gleichzeitig bleibe der Schutz der Bewohner bewahrt, versprach Gerlach.

Mit der Reform setzt die Staatsregierung eines ihrer Projekte aus dem Koalitionsvertrag um und reagiert auch auf die Klagen der Pflegeheimbetreiber. Diese hatten die zahlreichen Prüfungen zuletzt immer wieder als Schikane bezeichnet. Die von einem generellen Misstrauen gegen die Heime geprägten Kontrollen würden den Pflegekräften die Arbeit verleiden, kritisierte etwa Alexander Schraml.  Er ist der Vorsitzende des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen und einer der Wortführer für eine Reform des Prüfwesens.

Die Staatsregierung hat sich diese Sicht nun zu eigen gemacht. „Der Schutz pflegebedürftiger Menschen und eine hohe Qualität der Pflege haben für uns höchste Priorität“, sagte Gerlach. „Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Pflegekräfte und Einrichtungsleitungen ihre Zeit möglichst für die Menschen und nicht für vermeidbare Bürokratie einsetzen können.“

Die Reform sei ein „großer Schritt“, sagte Gerlach. Sie hätte auch ein gewagter Schritt sagen können, denn wann immer Missstände in Heimen bekannt werden, wird der Ruf nach Kontrollen laut. Politiker müssen sich dann schnell fragen lassen, warum sie hier die Zügel locker ließen.

In Bayern gerieten in den vergangenen Jahren gleich mehrere Pflegeheime in die Schlagzeilen. Die Seniorenresidenz Schliersee musste 2021 wegen massiver Mängel schließen. Ein Jahr später wurde ein Heim des gleichen Trägers in Augsburg geräumt, da die Bewohner dort zu schlecht versorgt waren.

Die allermeisten Heime versorgten ihre Bewohner aber anständig, argumentiert Schraml, der früher selbst die Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg geleitet hat. Und die schwarzen Schafe der Branche würden nicht durch Routine-Prüfungen, sondern durch konkrete Hinweise aufgedeckt.

Um solchen konkreten Hinweisen nachzugehen, haben Heimaufsichten künftig sogar mehr Luft, argumentiert die Staatsregierung. Ohne die jährlichen Prüfungen könnten sich die Kontrolleure intensiver um die einzelnen Sorgenkinder in ihrem Landkreis kümmern. Zugleich solle die Heimaufsicht künftig stärker beratend tätig werden, „damit Mängel möglichst frühzeitig erkannt und behoben werden können“, so Gerlach.

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Mit diesem Ansatz erntet sie in der Branche einigen Zuspruch. Man plädiere schon seit Langem dafür, der Misstrauenskultur, die sich in den doppelten Kontrollen manifestiert habe, abzuwenden und sich stattdessen stärker auf einen beratenden Ansatz zu fokussieren, sagte etwa der Vizepräsident der Vereinigung der Pflegenden Michael Ecker. Er begrüße die Reform ausdrücklich. „Es werden Ressourcen frei, die dann den zu pflegenden Menschen zugutekommen.“ Von einem „Meilenstein für eine echte Entbürokratisierung“ sprach der Medizinische Dienst, der in seiner Rolle als nun einzige Prüfinstanz durch die Reform freilich auch aufgewertet wird.

Bleibt die Frage, was mit den Prüfaufgaben passiert, die bislang einzig die Heimaufsicht abfragte. Denn ganz deckungsgleich sind die Kontrollen nicht: Der Medizinische Dienst prüft nach Bundesrecht jährlich die Qualität der Pflege, also etwa, ob Bewohner ausreichend trinken, ob die Pflege ihnen die Medikamente ordnungsgemäß verabreicht und Wunden korrekt verbunden werden. Dafür werden einzelne Bewohner auch stichprobenartig befragt und angeschaut.

Die Heimaufsichten, die in der Fachsprache den sperrigen Namen „Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)“ tragen, klären dagegen, ob vom baulichen Vorgaben bis zum Personalschlüssel alle gesetzliche Vorgaben erfüllt sind. Ob es etwa Hygienemängel gibt und ob Heime, ihre Bewohner effektiv vor Gewalt schützen. Es müsse auch künftig gewährleistet sein, dass die Heimaufsichten frühzeitig von Mängeln erfahren, um eingreifen zu können, mahnte Ecker. „Wir wünschen uns in jeder Hinsicht eine konstruktive Zusammenarbeit der Prüfinstanzen.“

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