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29.04.2026
10:27 Uhr
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Wer seine Noten im Staatsexamen verbessern will, soll künftig mehrere Hundert Euro zahlen. Verbände finden das ungerecht, das Justizministerium verteidigt die Pläne.

Das Jura-Studium beschäftigt die bayerische Politik zurzeit intensiver als sonst. Gerade erst stritt der Landtag über das Für und Wider eines integrierten Jura-Bachelors. Der zusätzliche Abschluss soll Studierenden die Angst nehmen, nach fünf oder sechs Jahren an der Universität ohne akademischen Grad dazustehen, wenn sie am anspruchsvollen Staatsexamen scheitern. Während Grüne, SPD und auch die Junge Union sich dafür ausgesprochen haben, lehnen CSU, Freie Wähler und AfD den Vorstoß ab.
Nun protestieren Studierendenverbände in einer weiteren Angelegenheit: Das bayerische Justizministerium will neue Gebühren von angehenden Juristinnen und Juristen verlangen. Konkret sollen sogenannte Notenverbesserer in Zukunft 350 Euro für die erste und 650 für die zweite Staatsprüfung bezahlen. Zur Notenverbesserung treten Studierende an, die ihre Prüfungen zwar bestanden haben, deren Noten etwa für eine Laufbahn als Richterin oder Staatsanwalt jedoch nicht ausreicht. Die freiwillige Wiederholung ist weitverbreitet, in Bayern war sie bislang kostenlos.
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„Aus unserer Sicht sind diese Gebühren sozial ungerecht, bildungspolitisch kurzsichtig und führen zu strukturellen Nachteilen für Studierende“, sagt Sabine Kamintzky, Vorsitzende des Landesstudierendenrats. „Anstatt den Zugang zu juristischen Berufen zu öffnen, wird dieser weiter erschwert.“ Das treffe vor allem Studierende aus ärmeren Familien und untergrabe die Chancengleichheit in der Justiz. Auch der Ring christlich-demokratischer Studenten (RCDS) kritisiert die Pläne als „das falsche Signal zur falschen Zeit“. Das Studium müsse mit Blick auf einen „drohenden Mangel an Juristen im Staatsdienst“ eigentlich attraktiver werden.
Die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung soll nach Angaben des Justizministeriums bereits am 1. Mai in Kraft treten. „Bayern ist derzeit das einzige Bundesland, in dem die Wiederholung der beiden juristischen Staatsprüfungen zur Notenverbesserung generell gebührenfrei möglich ist“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Die geplanten Gebühren lägen bundesweit im Mittelfeld.
Man gehe nicht davon aus, dass Studierende „aufgrund der maßvollen Höhe der Notenverbesserungsgebühr“ auf eine Wiederholung der Prüfung verzichten – wenn sie sich eine realistische Chance auf Verbesserung ausmalten. Denn die Gebühren rechtfertigt das Ministerium auch mit Studierenden, die sich zwar zur Notenverbesserung anmelden, aber dann unentschuldigt fehlen und damit unnötige Kosten verursachen. Ursprünglich sollten die Gebühren noch höher liegen, bei 500 und 750 Euro. Später korrigierte das Ministerium die Zahlen nach unten.
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