SZ 19.04.2026
16:10 Uhr

(+) Bayern-Rundfunkgesetz: Bayerns Durchgreifplan beim BR


Die Staatsregierung legt einen Entwurf für ein neues BR-Gesetz vor, das im Fernsehen eine Infoquote vorschreibt und dem Programm inhaltliche Vorgaben macht. Beim Rundfunkbeitrag dagegen ist man gar nicht mehr so streng wie bisher.

(+) Bayern-Rundfunkgesetz: Bayerns Durchgreifplan beim BR
BR-Intendantin Katja Wildermuth mit Markus Blume, Bayerns Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, 2023 bei einer Feier der August-Everding-Akademie. Florian Peljak

Im Grunde ist es eine ganz normale Angelegenheit: Wenn neue bundesweite Rundfunkgesetze einzelnen Landesgesetzen widersprechen, müssen diese Landesgesetze geändert werden. Seit Dezember gilt der Reformstaatsvertrag, und jetzt liegt in Bayern der Entwurf eines neuen Rundfunkgesetzes vor, für Bayerischen Rundfunk, aber auch Privatsender und Telemedienangebote in Bayern. Bayerns Regierung möchte dabei, was sie darf, teils weiter eingreifen als der Reformstaatsvertrag, es geht um eine „inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung des Bayerischen Rundfunks“. Dazu zählt zum Beispiel mehr Austausch und intensivere Zusammenarbeit des BR mit privaten Medien.

FDP-Spitzenbewerber Wolfgang Kubicki erklärt im „Spiegel“ erfreulich offen, dass die Verweildauer im Fernsehen derzeit das Nonplusultra ist. Man hat sich in der Tat mit Politikern in diesen Tagen schon mal mehr gelangweilt.

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