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23.03.2026
15:27 Uhr
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Nintendo soll angeblich an einer neuen Version der Switch 2 arbeiten, um EU-Vorgaben zu entsprechen, die ab 2027 leicht wechselbare Akkus verlangen.

Nintendo entwickelt offenbar eine Variante der Switch 2 mit einem Akku, den Nutzer selbst entfernen können. Das betrifft demnach nicht nur die Konsole selbst, sondern auch die Joy-Con-2-Controller, deren Lithium-Ionen-Akkus künftig ebenfalls ohne Spezialwerkzeug zugänglich sein sollen.
Darüber berichtet die Wirtschaftszeitung Nikkei Asia. Eine offizielle Stellungnahme seitens Nintendo gibt es bisher nicht. Auch eine Nachfrage von heise online blieb bislang unbeantwortet.
Die Gründe für die mögliche Geräterevision liegen in der EU-Verordnung zum „Recht auf Reparatur“ und der im Februar 2027 in Kraft tretenden Batterieverordnung, welche die Nutzungsdauer von Elektronik verlängern und verhindern sollen, dass funktionierende Geräte wegen schwacher Akkus in den Müll wandern. Die Batterieverordnung schreibt vor, dass Geräte wie Saugroboter, Kopfhörer oder Spielekonsolen so konstruiert sein müssen, dass die integrierten Energiespeicher während der gesamten Lebensdauer des Produkts einfach entnommen und ersetzt werden können.
Bisher ist in der Switch 2 ein Akku mit 5220 mAh fest verbaut, zentral im Gerät positioniert und für Laien nur schwer wechselbar. Durch einen austauschbaren Akku könnte sich das schlanke Design des Handhelds geringfügig ändern, da die Batterie leicht zu erreichen sein muss und ein entsprechendes Fach hinzukommen würde. Für eine reibungslose Umsetzung sind auch höherwertige und möglichst verschleißfreie Teile nötig, was sich wiederum in einer aufgrund der Speicherkrise ohnehin schon erwarteten Preiserhöhung der Switch 2 äußern könnte.
Laut Nikkei soll die neue Switch-2-Version zunächst in Europa erscheinen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Für andere Märkte gebe es derzeit keine bestätigten Pläne. Nintendo könnte sich jedoch eine Option offenhalten, ähnliche Anpassungen auch in Japan oder den USA vorzunehmen, in denen immer mehr Staaten ähnliche Verordnungen einführen.
In Deutschland soll die EU-Verordnung zum „Recht auf Reparatur“ fristgerecht zum 31. Juli in nationales Recht umgesetzt werden. Verbraucherschützer fordern jedoch Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Unter anderem seien die gesetzliche Höchstlieferfrist für Ersatzteile und die angepeilte Gewährleistungsdauer nicht im Sinne der Verbraucher.
(joe)