Heise 17.07.2026
10:56 Uhr

Gericht: Hausgemeinschaft muss Klimagerät erlauben


Darf ein Klimagerät auf den Balkon? Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Hausgemeinschaft muss den Einbau in der Regel gestatten.

Gericht: Hausgemeinschaft muss Klimagerät erlauben

Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. V ZR 162/25) und wies damit die Revision einer Hausgemeinschaft in Berlin zurück. Diese hatte den Einbau mit einem Beschluss verhindern wollen. Dagegen hatten die Wohnungseigentümer geklagt und nun auch vor dem BGH recht bekommen. Schon die Vorinstanz hatte zu ihren Gunsten entschieden.

In dem Verfahren waren Wohnungseigentümer aus Berlin vor Gericht gezogen, die auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einbauen wollen. Ihr Antrag fand bei einer Eigentümerversammlung aber keine Mehrheit. Sie klagten und waren bereits in der Vorinstanz erfolgreich. Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, argumentierten die Richter. Das sah auch der BGH so.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte hingegen geltend gemacht, benachbarte Wohnungen könnten wegen des von der Anlage bei Nutzung verursachten Lärms an Wert verlieren. Solche auftretenden Geräusche seien in der Regel aber kein Grund, den Einbau nicht zu gestatten, befand der BGH.

Klima-Splitgeräte bestehen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert – die Wand muss dafür durchbohrt werden.

Einen Ratgeber zu effizienter Kühlung bei Sommerhitze liefert dieser heise+-Artikel. Details zum Verfahren sind in der Pressemitteilung des BGH sowie der Terminankündigung nachzulesen.

Nach den Balkonkraftwerken normalisiert die Justiz damit nun auch die künftig häufiger erforderlichen Klimaanlagen.

(dmk)