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05.06.2026
06:15 Uhr
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Like einer Beleidigung folgenlos + Security-Vorwürfe an IBM und AT&T + Warnung vor längerem Chipmangel + Schutz von Unterseekabeln + Verbraucherschutz-Podcast

Ein Vermählter wird auf Facebook beleidigt, Dritte „liken“ das. Der Gemahl klagt auf Unterlassung. Doch laut Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreichs haben Likes „diffusen Charakter“ und müssen nicht zwingend Zustimmung oder dieselbe Meinung ausdrücken. Derweil hat ein ehemaliger Sicherheitsexperte von IBM den Konzern und AT&T wegen mangelnder Offenlegung von Cyberattacken verklagt. Dazu waren sie verpflichtet, denn es ging um Verträge mit der US-Regierung. Diese hatte die Gelegenheit, sich an der Klage zu beteiligen, schloss sich allerdings nicht an. In Taiwan sagt der Chef des Chipfabrikanten TSMC: „Es wird lange dauern, bis wir die Nachfrage bedienen können.“ Denn der Bau neuer Produktionsanlagen dauert. Trotz der starken Nachfrage nach KI-Chips lehnt er Preissprünge ab und setzt auf Stabilität – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Ein Österreicher postet sein Hochzeitsfoto auf Facebook. Darunter setzt ein anderer Facebook-Nutzer eine beleidigende Äußerung, die dem Ehemann Ehrlichkeit und Anstand abspricht und ihm unterstellt, mit Falschheit Geld zu verdienen. Ein Dritter bedenkt diese Beleidigung mit einem Klick auf „Gefällt mir“, auf Denglisch als „Like“ bekannt. Der frisch gebackene Ehemann fühlt sich dadurch noch einmal beleidigt und weiß, dass Likes die Verbreitung der Beleidigung verstärken. Daher klagt er den Dritten auf Unterlassung solcher Likes. Nun hat sich der Oberste Gerichtshof des Landes zum ersten Mal zu den Grundsätzen der Auslegung von Likes geäußert. Doch der Entscheid lässt sich als „es kommt darauf an“ zusammenfassen. Denn letztendlich sagt das Höchstgericht: Ein „Like“ einer Beleidigung ist (k)eine Beleidigung.
IBM und AT&T sind immer wieder Cyberangriffen aus dem Ausland ausgesetzt. Da die US-Konzerne Geschäfte mit der US-Regierung betreiben, sind sie verpflichtet, Einbrüche und Datenabflüsse zu melden. Das ist laut einer Klage eines ehemaligen IBM-Sicherheitsexperten aber nicht oder nicht in vollem Umfang geschehen. Er wirft den Unternehmen vor, erfolgreiche Attacken ausländischer Cyberkrimineller vertuscht zu haben, um neue Regierungsaufträge zu bekommen und bestehende Vereinbarungen mit der US-Regierung fortsetzen zu können. So sei er von Führungskräften angewiesen worden, Fragen von Regierungsbehörden zu Cyberangriffen etwa aus China auszuweichen. Auch wurde Druck auf ihn ausgeübt, interne Berichte abzuschwächen und Details wegzulassen: Whistleblower wirft IBM und AT&T Vertuschung ausländischer Cyberangriffe vor.
Der taiwanische Chiphersteller TSMC kann die Nachfrage nach seinen Erzeugnissen nur teilweise befriedigen. Grund ist die enorme Nachfrage nach KI-Hardware. Daher investiert TSMC in neue Produktionsanlagen, sowohl auf der Insel als auch im Ausland. Zum einen fährt TSMC sein Halbleiterwerk im US-Bundesstaat Arizona hoch, zum anderen lastet es alle bestehenden Werke so gut wie möglich aus. Das wirkt allerdings nicht von heute auf morgen. „Es wird lange dauern, bis wir die Nachfrage unserer Kunden bedienen können“, sagte TSMC-CEO Che-Chia Wei gestern bei einer Aktionärsversammlung. Bei extremer Nachfrage liegen extreme Preiserhöhungen nahe. Doch so etwas lehnt Wei ab. Für ihn sei stabile Geschäftsentwicklung vorrangig, erklärte der Konzernchef von TSMC: Chipmangel ist gekommen, um zu bleiben.
Am Rande des Shangri-La-Dialogs in Singapur haben 17 Staaten aus Europa, dem Nahen Osten, Ozeanien und Südostasien mit den „Leitprinzipien für den Austausch zur Verteidigung von Unterwasserinfrastruktur“ (Guide) eine Sicherheitsinitiative für Datenleitungen am Meeresboden begonnen. Zu den Unterzeichnern des Abkommens von Ende Mai gehören Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Australien, Singapur und Katar. Das Bündnis reagiert damit auf die Erkenntnis, dass Wasserwege auch wichtige Adern der modernen Zivilisation bergen: Unterseekabel und Pipelines, die weltweite Energie- und Telekommunikationsnetze koppeln. Da die Zuständigkeiten zwischen deutschen Regierungsressorts noch nicht genau geregelt sind, fehlt Deutschland: 17 Staaten beschließen Abkommen zum Schutz von Unterseekabeln.
Beim Glasfaserausbau vergeht zwischen Interessentenabfrage, Bau und tatsächlicher Freischaltung oft viel Zeit. Monate sind keine Seltenheit, in manchen Fällen zieht sich der Ausbau über Jahre hin. Verzögerungen bei der Aktivierung, unklare Vertragslaufzeiten und Schäden durch Bauarbeiten können für Ärger sorgen. Für Verbraucher ist dabei wichtig zu wissen: Maßgeblich ist nicht, was einzelne Baupartner oder Callcenter-Mitarbeiter mitteilen, sondern was vertraglich geschuldet ist und wer der eigene Vertragspartner ist. Wer hier seine Rechte kennt, kann Probleme vermeiden und Forderungen gezielt durchsetzen. Wie Verbraucher der Callcenter-Hölle entkommen und ihre Rechte gegenüber Glasfaseranbietern durchsetzen, klären wir im c't-Verbraucherschutzpodcast Vorsicht, Kunde: Glasfaserausbau – Rechte bei Verzögerung und Schäden.
Auch noch wichtig:
(fds)