FAZ 05.05.2026
18:41 Uhr

Wettbewerbspolitik: Mehr Browserwechsel auf dem Smartphone


Die EU will, dass Nutzer Alternativen zum voreingestellten Browser haben. Das funktioniert.

Wettbewerbspolitik: Mehr Browserwechsel auf dem Smartphone

Um die Macht der Techkonzerne zu zähmen, hat die EU vor zwei Jahren den Digital Markets Act auf den Weg gebracht. Eines der Anliegen: Die großen Gatekeeper sollen daran gehindert werden, ihre Dominanz auf einem bestimmten Gebiet auf andere Märkte zu übertragen. Vielen älteren Nutzern ist noch der „Browserkrieg“ Ende der Neunzigerjahre in Erinnerung, alsMicrosoft seine Quasimonopolstellung auf dem Markt der Betriebssysteme dazu nutzte, den damals klar vorherrschenden Netscape-Browser innerhalb kurzer Zeit zu verdrängen, indem es den eigenen – spät auf den Markt gebrachten – Browser in Windows einfach vorinstallierte. Aus Sicht von Microsoft war die Bündelung ein voller Erfolg. Netscape hatte keine Chance und wurde innerhalb weniger Jahre durch den „Internet Explorer“ von Microsoft vom Markt verdrängt. Mittlerweile hat Microsoft seine damals errungene Spitzenstellung bei den Browsern zwar längst an Chrome verloren, das grundsätzliche Problem aber ist geblieben. Die EU-Kommission hat daher im Digital Markets Act festgelegt, dass die großen Anbieter der Betriebssysteme auf den Smartphones den Nutzern die Wahl lassen. Seit dem 7. März 2024 müssen die beiden vorherrschenden Betriebssysteme auf in der EU genutzten Smartphones – Android (Google) und iOS (Apple) – unter bestimmten Bedingungen vor der Nutzung des schon ab Werk voreingestellten Browsers ein Browser-Auswahlmenü zeigen, über das die Nutzer aktiv dazu aufgefordert werden, einen Browser auszuwählen, den sie als ihren Standardbrowser nutzen wollen. Das soll verhindern, dass auf Android-Smartphones immer nur der vorinstallierte Chrome-Browser von Google genutzt wird und auf Apple-Smartphones nur der Safari-Browser von Apple. Deutliche Unterschiede zwischen iOS und Android In einem gerade veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeitspapier wird der Frage nachgegangen, ob diese Auswahlmenüs („Choice Screen“) tatsächlich dafür sorgen, dass die Nutzer aktiver ihren mobilen Browser auswählen – oder ob sie dennoch einfach beim voreingestellten Standardbrowser bleiben. Die sieben Autoren stellen dabei „erhebliche Auswirkungen“ fest; tatsächlich erhöht sich die Chance für kleinere Browser-Anbieter deutlich durch das Auswahlmenü. Dabei stellen die Autoren aber große Unterschiede zwischen den beiden Plattformen fest. So war 15 Monate nach Inkrafttreten der Vorschrift die Nutzung des Browsers Firefox auf iOS-Smartphones um 113 Prozent gestiegen. Auf Android-Smartphones wurde das Auswahlmenü zwar auch genutzt, hier stieg die Nutzung des Firefox-Browsers im selben Zeitraum laut Aussagen der Autoren aber lediglich um zwölf Prozent gegenüber einem Szenario ohne die Vorschrift. Den Unterschied erklären die Autoren vor allem damit, dass die Regelung in  beiden Fällen im Detail unterschiedlich umgesetzt worden sei: Nutzern von iOS-Geräten wurden die Auswahlbildschirme deutlich öfter gezeigt als Nutzern von Android-Geräten. Während Android-Nutzern das Auswahlmenü überwiegend nur bei neuen oder zurückgesetzten Geräten angezeigt wurde, bekamen bei Apple-Smartphones auch bestehende Nutzer das Auswahlmenü zu sehen, etwa beim Start des Safari-Browsers nach einem iOS-Update. Das hatte zur Folge, dass der Effekt bei Apple-Smartphones sehr schnell sichtbar wurde und größer war, auf Android-Smartphones dagegen die Entwicklung viel langsamer und schwächer verlief. In ihrem Arbeitspapier haben die Autoren mit wöchentlichen Nutzungsdaten von Mozilla aus den Jahren 2022 bis 2025 gearbeitet. Zwei der sieben Autoren arbeiten bei Mozilla, der Organisation, die hinter dem Firefox-Browser steht. In ihrer Analyse können sie daher nur den Effekt des Auswahlmenüs auf den Firefox-Browser quantifizieren, nicht auf die gesamte Bandbreite der verfügbaren Browser. Dennoch bleibt ihr Fazit: Die Regelung wirkt; das Ausmaß und der Zeitpunkt der Reaktion hängen aber maßgeblich davon ab, wie die Richtlinie im Detail umgesetzt wird. Jesper Akesson et al: The effect of Choice screen on mobile Browser usage: evidence from the EU Digital Markets Act. NBER Working Paper 35112, April 2026.