FAZ 18.09.2026
15:04 Uhr

Urteil in Dänemark: Eugen Block erhält kein Umgangsrecht mit seinen Enkeln


Der Hamburger Steakhaus-Gründer ist vor Gericht in Dänemark mit einem Antrag gescheitert. Stephan Hensel, der Vater der Kinder, sagt: Sie wollen ihren Großvater nicht sehen.

Urteil in Dänemark: Eugen Block erhält kein Umgangsrecht mit seinen Enkeln

Der Hamburger Steakhaus-Gründer Eugen Block ist im Streit um das Umgangsrecht für seine Enkel vor Gericht gescheitert. Ein Familiengericht in der dänischen Stadt Sønderborg lehnte am Freitag einen entsprechenden Antrag des 86 Jahre alten Unternehmers ab, wie Stephan Hensel, der Vater der Kinder, auf Anfrage der F.A.Z. bestätigte. Zu den Gründen äußerte sich Hensel entsprechend gerichtlicher Vorgaben nicht. Familienrechtliche Angelegenheiten werden in Dänemark in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Hensel verwies auf das Alter seiner Kinder: Sie seien 20 Jahre, fast 16 Jahre und fast 13 Jahre alt. Auch den beiden Minderjährigen stehe es völlig frei, Kontakt mit ihrem Großvater aufzunehmen oder ihn zu besuchen, davon könne sie niemand abhalten. Aber: Beide Kinder sagten „seit Langem, dass sie derzeit keinen Kontakt zu ihrem Großvater wünschen. Wir hoffen, dass dieser Wunsch nun endlich respektiert wird.“ Die Kinder selbst mussten laut Hensel vor Gericht nicht aussagen, das Gericht habe ihre Sicht der Dinge über Einschätzungen ihrer Psychologen erfahren. Bei der Urteilsverkündung am Freitag war Hensel selbst nicht anwesend. Im August waren Hensel und Block zu einem Gerichtstermin in Sønderborg erschienen. Block hatte geäußert, dass er sich den Kontakt zu den Kindern, der ihm seit Jahren verwehrt werde, „natürlich“ zurückwünsche. Auch teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit: „Das ist für mich als Großvater zutiefst traurig.“ Er spüre, „dass meinen Enkelkindern dadurch ein Stück ihres Lebens und ihrer eigenen Familiengeschichte genommen wurde“. Auf eine Anfrage der F.A.Z. reagierte Blocks Anwalt am Freitag zunächst nicht. Hensel hat mit Eugen Blocks Tochter Christina Block vier gemeinsame Kinder. Das älteste zog im Jahr 2021 zum Vater nach Dänemark, wo Hensel mit seiner neuen Frau Astrid Havel lebt. Die zweitälteste Tochter lebt bis heute bei Christina Block in Hamburg. Die beiden jüngeren Kinder brachte Hensel nach einem Besuchswochenende nicht zurück zur Mutter, weil sie Gewaltvorwürfe gegen sie erhoben. Block bestreitet, ihren Kindern jemals Gewalt angetan zu haben. Sorgerecht und Umgangsrecht verloren In der Silvesternacht 2023 entführten mehrere Israelis die Kinder gewaltsam aus Dänemark und brachten sie nach Süddeutschland, wo Christina Block sie abholte und mit ihnen nach Hamburg fuhr. Wenige Tage später entschied ein Hamburger Gericht, dass die Kinder zurück zu ihrem Vater kommen. Gegen Block läuft seit mehr als 14 Monaten ein Strafprozess am Landgericht Hamburg: Sie ist angeklagt, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe. Auch gegen Eugen Block ermittelten die Behörden, sie stellten das Verfahren aber vor Anklageerhebung ein. Weil der Lebensmittelpunkt der Kinder inzwischen in Dänemark ist, sind deutsche Gerichte für die familienrechtliche Seite der Auseinandersetzung nicht mehr zuständig. Im vergangenen Jahr verlor Block vor dänischen Gerichten sowohl das Umgangsrecht als auch das Sorgerecht, sie darf ihre Kinder nicht sehen. Strafverteidiger Otmar Kury als Zeuge geladen Eugen Block kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, gegen das Gerichtsurteil in Berufung zu gehen. Die Chancen auf Erfolg gelten in Dänemark in solchen familienrechtlichen Fällen aber als gering. Im November 2025 hatte etwa ein dänisches Berufungsgericht die Entscheidung gegen Christina Block bestätigt. In Hamburg soll der Prozess gegen Christina Block in der nächsten Woche nach dreiwöchiger Pause fortgesetzt werden. Das Verfahren gegen insgesamt sieben Angeklagte neigt sich dem Ende zu. Auf Antrag der Verteidigerin eines wegen Beihilfe angeklagten Sicherheitsmannes, dessen Unternehmen in den Tagen nach der Entführung das Haus von Christina Block in Hamburg bewacht haben soll, soll am Montag Blocks früherer Strafverteidiger Otmar Kury aussagen. Laut dem Antrag soll Kury die „Rückholung“ der Kinder in Gesprächen nach der Silvesternacht als rechtmäßig eingestuft haben. Ein deutsches Gericht hatte Block vor der Entführung vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Dänische Behörden vollstreckten den Beschluss mit Verweis auf das Kindeswohl aber nicht. Christina Block hatte sich kurz nach Beginn des Prozesses von Kury getrennt. Ob und wie detailliert der Rechtsanwalt im Zeugenstand Fragen beantworten wird, ist offen. Christina Block hat ihn nicht von seiner Schweigepflicht befreit.