Der erste Satz des Brandbriefs, der den hessischen Justizminister im vergangenen Jahr erreichte, hat es in sich: „Ich kann die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nicht mehr in allen Bereichen gewährleisten.“ Geschrieben hat ihn Susanne Wetzel, Präsidentin des Frankfurter Amtsgerichts. Es war nicht das erste Mal, dass Wetzel auf die Personalsituation am Gericht aufmerksam gemacht hat, die Belastung der Mitarbeiter darstellte und ihre Folgen schilderte. In der Justiz zwickt es seit Jahren an allen Seiten. Schlechte Ausstattung, marode Gebäude, Nachwuchsprobleme und Personalmangel sind keine Neuheiten, weder in Hessen noch anderswo in Deutschland. In mehreren Bundesländern warnte der Deutsche Richterbund in den vergangenen zwölf Monaten vor einer strukturellen Überlastung, Staatsanwaltschaften stehen unter enormem Druck, und auch die Justizvollzugsanstalten schlagen aufgrund des Personalmangels Alarm. Was die Mitarbeiter des Amtsgerichts in Frankfurt nun berichten, reiht sich in diese Probleme ein. Und es zeigt eindrücklich, welche Gefahr solch eine Überlastung für den Rechtsstaat darstellt. Denn die Situation in Frankfurt lässt sich nur noch mit einem Wort zusammenfassen: desaströs. Eine permanente Überlastungsspirale Besonders angespannt ist die Lage auf den Geschäftsstellen. Dort fehlt es erheblich an Personal. Die Mitarbeiter, die da sind, bleiben oft nicht lange. Es ist kein Geheimnis in der hessischen Justiz, dass vor allem Frankfurt unter der schlechten Besoldung im mittleren und gehobenen Dienst leidet. Denn vereinbar ist die Bezahlung mit den hohen Lebenshaltungskosten in Frankfurt nicht. Bedeutet: Die Mitarbeiter wohnen meist weit außerhalb der Stadt und haben dementsprechend ein großes Interesse an einer Versetzung ins Umland. Für viele sei es „total uninteressant in Frankfurt am Amtsgericht zu arbeiten, weil sie so wenig verdienen, dass sie sich nicht einmal eine vernünftige Wohnung leisten können“, sagt ein Mitarbeiter, der anonym bleiben möchte. Das wiederum führe dazu, dass viele junge Menschen mit wenig Erfahrung dort arbeiteten, die nicht vernünftig eingearbeitet werden könnten. Auch die Qualität der Ausbildung soll nicht gut genug sein, um die Berufsanfänger genügend auf die Tätigkeit vorzubereiten, berichten mehrere Mitarbeiter. Es entstehe eine permanente Überlastungsspirale. „Das führt natürlich zu einem unglaublichen Qualitätsverlust“, sagt Wetzel. Die Belastung, die damit einhergeht, bedingt wiederum das nächste Problem: den hohen Krankheitsstand. Der Mitarbeiter berichtet, dass die Liste der Krankmeldungen je Tag zeitweise „unfassbar lang“ gewesen sei. Insbesondere in der Zeit der Umstellung auf die elektronische Akte hätten sich die Krankmeldungen gehäuft. Die herrschende Arbeitsbelastung und die Probleme, die die E-Akte mit sich gebracht hätten, hätten die Situation verschlimmert. Besonders schlimm trifft es zwei Abteilungen Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, müssen Arbeitgeber obligatorisch ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Nach Angaben des hessischen Justizministeriums wurde dies im vergangenen Jahr rund einhundertmal am Frankfurter Amtsgericht gemacht. Wie vielen Personen es angeboten wurde, wurde nicht mitgeteilt. Besonders schlimm treffe es vor allem das Familien- und das Betreuungsgericht – also die Abteilungen, die sich zum Teil um besonders vulnerable Gruppen kümmern. Ein Beispiel aus dem Familiengericht zeigt, welche Folgen dies hat: Bei Kinderschutzverfahren haben „alle ein Auge drauf“, diese Verfahren haben Priorität, wie ein Mitarbeiter sagt. Trotzdem komme es auch dort durch die angespannte Situation auf den Geschäftsstellen zu Verzögerungen. Scheidungsverfahren, die ebenfalls vor dem Familiengericht geführt werden, gehören ihm zufolge von vornherein zu den Verfahren mit einem hohen Aufwand, aber mit einer niedrigeren Priorität. Sie bleiben oft monatelang unbearbeitet. Die Folge dieser angespannten Situation auf den Geschäftsstellen sind Unmengen an Rückständen in den einzelnen Abteilungen. Anfang des Jahres waren in mehreren Bereichen des Frankfurter Amtsgerichts fast 2000 Akten oder Vorgänge nicht bearbeitet. Bei den Familiengerichten waren es mit mehr als 4600 etwa doppelt so viel. Insgesamt waren es am Gericht mehr als 17.000 Akten. Präsidentin Wetzel will sich nicht mit der Situation abfinden Das wirkt sich auf alle möglichen Bereiche aus. Wie es um das Amtsgericht steht, ist daher mittlerweile auch für Externe spürbar: „Es funktioniert nichts“, sagt eine Rechtsanwältin, die regelmäßig mit einer dieser beiden Abteilungen am Amtsgericht zusammenarbeitet. Beispielsweise würden Ladungen verspätet rausgehen, was zu einer generellen Verzögerung führe. Zudem berichteten in der Vergangenheit mehrere Berufsbetreuer, dass sie monatelang auf ihre Vergütung vom Amtsgericht warteten. Berufsbetreuer werden vom Amtsgericht eingesetzt, um die Belange von Menschen mit Demenz, psychischen oder körperlichen Erkrankungen zu organisieren, wenn Betroffene nicht mehr selbst entscheiden können und keine Angehörigen helfen. Die ausstehenden Beträge liegen bei einigen im fünfstelligen Bereich. Doch wie konnte es so weit kommen? Die Situation hat sich laut Susanne Wetzel über Jahre hinweg entwickelt. Ein Mitarbeiter sagt gar, er hätte das Gefühl, das Frankfurter Amtsgericht sei vom Ministerium „schon immer recht stiefmütterlich behandelt worden“. Im Jahr 2022 übernahm Wetzel, die zuvor Präsidentin des Landgerichts Hanau war, die Spitze des Frankfurter Amtsgerichts. Schon zu diesem Zeitpunkt hätten die Probleme seit Jahren bestanden. Es habe etwas gedauert, bis sie erfahren habe, wie sehr es brennt – und entschieden: „Das ist keine Situation, mit der ich mich abfinden kann.“ Einer der Gründe, warum die Überlastung der Mitarbeiter von Wetzel nicht von Anfang an erkannt wurde, sind die Zahlen des Personalbedarfsberechnungssystems (Pebb§y). Das Verfahren berücksichtigt nicht, ob ein Gericht aufgrund seines Standortes besondere Herausforderungen hat. Dies, so sagt Wetzel, sei aber beim Frankfurter Amtsgericht der Fall. Es gebe durch den Standort diverse Sonderzuständigkeiten, die an den kleineren Amtsgerichten nicht anfielen. Daneben spielten beispielsweise auch der Flughafen und die Drogenszene eine Rolle für die Mehrbelastung. Hinzu kommt, dass die Berechnungen aus einer bundesweiten Erhebung von vor mehr als zehn Jahren stammen. Seitdem haben sich auch die Anforderungen an die Gerichte verändert. Im Familiengericht in Frankfurt beispielsweise weisen die Pebb§y-Zahlen einen Wert unter 100 auf, was gleichbedeutend mit einer Unterbeschäftigung wäre. Mit dem, was man von den Mitarbeitern dort hört, ist das nur schwer vereinbar. „In Frankfurt herrschen oftmals ganz andere Bedingungen“, sagt Wetzel. „Was für den Durchschnitt stimmen mag, kommt hier nicht hin.“ Für das Amtsgericht Frankfurt insgesamt lag die nach Pebb§y berechnete Belastungsquote dem hessischen Justizministerium zufolge im Jahr 2025 im Bereich der Serviceeinheiten durchschnittlich bei rund 150 Prozent und im richterlichen Bereich bei mehr als 120 Prozent – und damit in beiden Bereichen deutlich höher als an allen anderen Amtsgerichten in Hessen. Würden die Besonderheiten des Amtsgerichts Frankfurt bei der Berechnung berücksichtigt werden, würden die Zahlen vermutlich noch höher ausfallen, sagt Wetzel. Auch im Vergleich mit den hessischen Landgerichten zeigt sich eine deutliche Mehrbelastung des Amtsgerichts. Um die Durchschnittsbelastung der hessischen Amtsgerichte zu erreichen, bräuchte es nach Angaben des Ministeriums in Frankfurt insgesamt rund 70 Arbeitskraftanteile zusätzlich. Für eine Belastungsquote von 100 Prozent würden 140 Arbeitskraftanteile benötigt. Mit Blick auf die Pebb§y-Zahlen der anderen Gerichte stellt sich die Frage nach einem vertikalen Belastungsausgleich, also einer personellen Umverteilung. Das Ministerium teilt dazu mit: „Eine Stellenverschiebung von weniger belasteten Gerichten hin zu stärkeren Gerichten, worunter das Ministerium auch das Amtsgericht Frankfurt nennt, werde vom Oberlandesgericht und Ministerium geprüft.“ Perspektivisch wird es nicht einfacher für das Amtsgericht: Die Fallzahlen und auch die Anforderungen in mehreren Bereichen steigen immer weiter. Hinzu kommt, dass durch die am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Streitwertreform die Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten angehoben wurden. Bei den Landgerichten fallen also Zivilprozesse weg, die künftig an den Amtsgerichten verhandelt werden müssen. Mit Blick auf diese Entwicklung seien im nicht richterlichen Bereich erste Personalverschiebungen vom Landgericht an das Amtsgericht in Frankfurt geplant, teilte das hessische Justizministerium Ende des vergangenen Jahres mit. Bis heute, etwa fünf Monate später, sind jedoch laut Wetzel keine dieser Mitarbeiter beim Amtsgericht angekommen. Geht es nach dem Justizministerium, wurde in der Vergangenheit viel getan, um die Situation zu verbessern: Im richterlichen Bereich seien seit 2025 „teilweise über die Anzahl der bei dem Amtsgericht Frankfurt vorhandenen und bereits besetzten Planstellen hinaus“ mehr als zehn Richter neu eingestellt worden. Die Finanzierung der „dadurch eingetretenen stellentechnischen Überbesetzung des Gerichts“ erfolge „im Rahmen des finanziell Möglichen und unter Berücksichtigung einer personalwirtschaftlichen Gesamtbetrachtung“ der Personalsituation im Geschäftsbereich zulasten anderer, weniger belasteter Gerichte. Zudem seien in den vergangenen acht Jahren insgesamt 23 neue Richterstellen geschaffen worden. Um das Nachwuchsproblem in den Griff zu bekommen, sollen in Hessen von 2026 an die theoretischen Ausbildungsabschnitte des Vorbereitungsdienstes für den allgemeinen Justizdienst auch auf einem Campus in Frankfurt und nicht nur in Rotenburg stattfinden. Hierdurch verspricht sich das Justizministerium, dass der Nachwuchs aus der Region stammt und auch dort nach der Ausbildung bleiben will. Bis sich diese Veränderung bemerkbar machen könnte, wird es jedoch noch einige Jahre dauern. Die Verzweiflung wächst Weiter teilt das Ministerium mit, aufgrund der Situation im Bereich des nicht richterlichen Diensts seien dem Amtsgericht bei der Verteilung der Nachwuchskräfte im vergangenen Jahr 15 Beamten des Rechtspflegerdienstes und 29 Beamten des allgemeinen Justizdienstes sowie weitere 13 Beschäftigte des mittleren Dienstes zugewiesen worden. Zudem sei dem Amtsgericht ein zusätzliches Budget für bis zu 20 temporäre Einstellungen von Tarifpersonal zur Verfügung gestellt worden. Um das Gericht bei der Einarbeitung dieser neuen Kräfte vor allem in den Abteilungen Betreuung und Familie zu unterstützen, seien sechs eingearbeitete Vollzeitkräfte von anderen Amtsgerichten befristet dorthin abgeordnet worden. All das scheint nicht auszureichen. „Es kann keine kurzfristige Lösung geben, aber man muss irgendwann mal anfangen, es grundlegend anzugehen“, sagt Wetzel. Den ersten Schritt habe das Oberlandesgericht getan, das für Personalangelegenheiten im nicht richterlichen Dienst an den ordentlichen Gerichten zuständig ist. Wetzel zufolge bevorzuge es nun das Amtsgericht aufgrund der angespannten Situation – zumindest insoweit vorhandenes Personal und zur Verfügung stehende Stellen es zulassen. Am Amtsgericht wächst mittlerweile bei allen die Verzweiflung. Obendrein könnte sich die Lage noch weiter zuspitzen: Neben den ständigen Abgängen auf den Geschäftsstellen, Anwälten, die die Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht aufgrund der Zustände beendet haben, Berufsbetreuer, die wegen ausstehender Zahlungen abgesprungen sind, hört man mittlerweile auch von Richtern, dass sie einen Weggang erwägen. Selbst Gerichtspräsidentin Wetzel, die nicht dafür bekannt ist, schnell aufzugeben, sagt: „Ich weiß auch nicht mehr, was ich noch machen soll.“
