Der Junge, der in Memmingen Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist, kannte den 37 Jahre alten Tatverdächtigen. Das hat das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West am Mittwochabend mitgeteilt. Zu den weiteren Hintergründen machte die Polizei keine Angaben. Die „Bild“-Zeitung zitiert den Vater des getöteten Jungen. Demnach wussten die Eltern von der Bekanntschaft ihres Sohnes zu dem Mann. Der Vater habe den Mann nicht gekannt, aber er sei ihm „suspekt“ gewesen. Er habe seinem Sohn den Kontakt verboten, aber dieser habe sich nicht daran gehalten. Der Leichnam des Vierzehnjährigen war am Montag in einem verlassenen Gebäude in der Nähe des Memminger Bahnhofs gefunden worden. Nach dem Ergebnis der Obduktion wurde er durch „Gewalteinwirkung im Bereich des Halses“ getötet. Zu Stichverletzungen kam es nicht, wie die Polizei mitteilte. In dem Gebäude stieß die Polizei am Montag auch auf den Tatverdächtigen, der sich in einem Schrank versteckte. Er konnte jedoch entkommen, nachdem er nach Angaben der Polizei mit einem Messer auf die Polizisten losgegangen war. Abermals versuchte er zu fliehen Am Montagabend wurde er im Rahmen der Fahndung von Beamten in Zivil am Hallenbad in Memmingen gestellt. Wieder versuchte er zu fliehen. Bei der Verfolgung durch die Beamten kam er nach Polizeiangaben den Beamten gefährlich nahe und bedrohte sie wieder mit einem Messer. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe er das Messer nicht fallen lassen. Es kam daher zur Abgabe von Schüssen, der Mann starb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der Tatverdächtige war nach Behördenangaben ein abgelehnter Asylbewerber, der aufgrund ungeklärter Identität geduldet war. Er wurde nach ersten Ermittlungen im von Israel besetzten Westjordanland geboren, als Geburtsort nennt das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Abu Qash. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft war er in Deutschland zweimal zu Geldstrafen verurteilt worden: 2021 wegen Sachbeschädigung und 2026 wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Pass. Nationalität nicht geklärt Die Regierung von Schwaben teilt dazu mit, dass der Mann am 9. Dezember 2020 nach Deutschland eingereist ist. Seine Nationalität habe „trotz intensiver Bemühungen“ bis zuletzt nicht geklärt werden können. Laut Feststellung des für das Asylverfahren zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) handelte es sich um einen staatenlosen Palästinenser mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Palästinensischen Autonomiegebieten, im Westjordanland. Seit dem 20. Mai 2021 lebte er in Memmingen, am 3. März 2026 wurde er in ein Asylbewerberheim nach Senden „umverteilt“. Nach negativem Abschluss seines Asylverfahrens vor dem BAMF und anschließendem verwaltungsgerichtlichem Verfahren war der Tatverdächtige seit dem 28. September 2023 vollziehbar ausreisepflichtig. Aufgrund fehlender Reisedokumente wurden in den Jahren 2023 und 2025 Passersatzpapierverfahren eingeleitet, wie die Bezirksregierung darlegt. Jedoch blieben die beiden Verfahren sowohl „hinsichtlich der Palästinensischen Autonomiegebiete, als auch hinsichtlich eines möglichen Herkunftslandes Jordanien“ erfolglos. Die Folge: Er wurde nicht abgeschoben, da keine „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ vollzogen werden konnten. In dem Asylbewerberheim in Senden kam es am Montagnachmittag zu einer Durchsuchung. Ziel sei es gewesen, mögliche Beweismittel sicherzustellen, teilte die Polizei mit. Weitere Informationen gebe es nicht, die Ermittlungen zum Tathergang und zu den Hintergründen der Tat dauerten an.
