FAZ 25.03.2026
11:33 Uhr

Terrorgruppe: Lange Haftstrafen für Hamas-Mitglieder in Berlin


Sie suchten Waffendepots in mehreren europäischen Staaten. Jetzt erhalten vier Hamas-Mitglieder in Deutschland lange Haftstrafen.

Terrorgruppe: Lange Haftstrafen für Hamas-Mitglieder in Berlin

Das Berliner Kammergericht hat am Mittwoch vier Männer wegen ihrer Mitgliedschaft in der Terrororganisation Hamas zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren verurteilt. Es handelt sich um das erste Strafurteil eines deutschen Oberlandesgerichts, das die Hamas explizit als ausländische terroristischen Vereinigung einstuft und deren Auslandsoperateure wegen ihrer Mitgliedschaft in der Organisation nach dem Strafgesetzbuch verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich. Die Vorsitzende Richterin Doris Husch sagte, zur Erfüllung des Straftatbestandes der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung habe dem Senat nicht bereits die Einstufung der Hamas als Terrororganisation durch die EU gereicht. Die Richter hätten zusätzlich die umfangreichen Stellungnahmen der Vereinigung ausgewertet. An drei Verhandlungstagen befragten sie einen Islamsachverständigen zu den Zielen der Organisation. Husch sagte, selbst einer der Verteidiger habe am Ende des Prozesses anerkannt, dass es sich bei der Hamas „unzweifelhaft“ um eine Terrororganisation handele. Das Gericht sehe das genauso. Daran ändere auch deren Selbstbeschreibung als politische Partei und karitative Organisation nichts. Waffen im Ausland gesucht Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Männer von Deutschland aus in wechselnder Besetzung insgesamt fünfmal nach Polen reisten, um im Auftrag der Terrororganisation dort Waffendepots zu inspizieren. Die Verstecke im Wald hätten sie zwar nicht finden können – dass es sich bei den Reisen aber nicht um harmlose Ausflüge handelte, hätten umfangreiche Datenprotokolle aus den Handys der Männer belegt. Die GPS-Daten ihrer Suche hätten sie teils direkt von der Hamas erhalten. Husch nannte die Daten ein „Kernbeweismittel“. Jener Angeklagte, der das höchste Strafmaß erhielt, habe außerdem zweimal ein Waffendepot in Bulgarien inspiziert und der Hamas-Führung Bilder über den Zustand der dortigen Waffen geliefert. Er reiste zudem nach Dänemark, um ebenfalls ein Waffenlager aufzusuchen – ob er es gefunden hat, konnte das Gericht nicht klären. Die Ermittler fanden bei ihm einen Datenträger, auf dem die Lagen „potentiell bedeutsamer Orte“ für die Hamas gespeichert wurden – etwa jene der Israelitischen Botschaft in Berlin. Beweise für Anschlagspläne konnten aber nicht gefunden werden. Der Palästinenser lebte lange im Libanon und war 2014 in Deutschland als Flüchtling anerkannt worden. Zuletzt führte er ein Restaurant in Berlin. Zwei seiner Komplizen kamen 2015 nach Deutschland und lebten ebenfalls in der Hauptstadt – einer durfte mittels Familiennachzug bleiben, der andere erlangte durch Weiterreise nach Italien einen Aufenthaltstitel, mit dem er sich auch in Deutschland aufhalten durfte. Der vierte Angeklagte lebte in den Niederlanden und wurde von den dortigen Behörden nach seiner Festnahme nach Deutschland überstellt. Das Gericht stuft alle vier Männer als „besonders linientreue“ Mitglieder der Hamas ein. Richterin Husch sagte, es handle sich keineswegs lediglich um „Sympathisanten“. Die Ermittler kamen den vier Männern nach dem Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 auf die Spur. Das Bundeskriminalamt erhielt Hinweise ausländischer Nachrichtendienste und beobachteten danach die Männer. Anschließend kam es zur Anklage der Bundesanwaltschaft.