Der Hessische Rundfunk (HR) weist Vorwürfe zurück, er kümmere sich nicht angemessen um die Aufarbeitung eines Restitutionsfalls. In den Fünfzigerjahren zahlte der Sender für ein von ihm damals genutztes Grundstück in der Frankfurter Innenstadt, das zuvor der jüdischen Loge B’nai B’rith gehörte und während der NS-Zeit „arisiert“ wurde, eine Entschädigungssumme in Höhe von 160.000 D-Mark. Die Loge wirft dem HR vor, die Entschädigung sei zu niedrig ausgefallen, ein großer Teil des Grundstücks sei bei der „Wiedergutmachung“ nicht berücksichtigt worden – dies wolle der Sender heute „vertuschen“. Daniel Neumann, der Vorsitzende des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Hessen, hat den Sender wegen des Falls scharf kritisiert und ist von seinem Posten im Aufsichtsrat der HR-Werbung zurückgetreten. Der Sender widerspricht nun der Loge. In einer Mitteilung schreibt der HR, er habe seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe „eine Reihe konkreter Maßnahmen eingeleitet“. So gebe es einen „kontinuierlichen Dialog mit den beteiligten Organisationen“. In Gesprächen und in schriftlichen Zusagen habe man der Loge „konkrete Angebote für Transparenz und eine gemeinsame historische Aufarbeitung“ vorgeschlagen, eine „rechtliche und historische Prüfung“ der Vorwürfe habe begonnen. Deren Ergebnisse werde der Sender nach Abschluss veröffentlichen, sichert der HR zu. Man sei auch bereit, „den Sachverhalt auf Grundlage neuer Erkenntnisse neu zu bewerten“. Die Aufklärung des Falls werde jedoch dadurch erschwert, dass dem Sender „bis heute nicht alle historischen Unterlagen zugänglich sind“. Außerdem sei der HR bei „der Verwendung von Beitragsmitteln an die geltenden rechtlichen Vorgaben gebunden“. Eine neue Entschädigungszahlung an die Loge „ohne Rechtsgrundlage, die wir in dieser Sache bislang nicht feststellen konnten“, könne deshalb nicht geleistet werden. Die B’nai-B’rith-Loge will sich zum Ende der Woche noch einmal zu dem Fall äußern.
