Auf dem Weg zur Restrukturierung sind die Hifi-Profis einen Schritt weiter. Für die beiden Gesellschaften des Elektronikhändlers, die Hifi-Profis Warenhausgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt und die Hifi-Profis Verwaltungs- und Handels-GmbH in Wiesbaden, wurde zum 1. März das Verfahren in Eigenverantwortung eröffnet, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Die Eigenverantwortung schließt sich dem Schutzschirmverfahren an, das die Gesellschaften kurz vor Weihnachten bei den zuständigen Amtsgerichten in Frankfurt und Wiesbaden beantragt hatten. Die Löhne und Gehälter der 70 Beschäftigten beider Unternehmen würden nun wieder aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet. Kündigungen habe es keine gegeben, sagt ein Sprecher. Verhandelt wird über vier Standorte In den vergangenen Wochen habe die Geschäftsführung mit den beauftragten Sanierungsexperten verschiedene Gespräche mit potenziellen Investoren aufgenommen, „die nun immer konkreter und verbindlicher werden“, so der Sprecher. Verhandelt wird über vier Standorte, die zusammen einen Umsatz in Höhe von 36 Millionen Euro erwirtschaften. Der größte davon ist mit 2000 Quadratmeter Verkaufsfläche das Elektronikkaufhaus der Hifi-Profis an der Großen Friedberger Straße in Frankfurt. Weitere Standorte gibt es in Wiesbaden, Mainz und Stuttgart, zudem einen Onlineshop. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben der größte inhabergeführte Elektronikfachhändler in Deutschland. Verkauft werden Hifi- und Audio-Produkte von der Mittelklasse bis zum High-End-Produkt. Für jeden Standort gebe es mehrere ernsthaft interessierte Investoren, sagt der Sprecher. Daher sei es nach jetzigem Stand auch möglich, dass mehrere Investoren zum Zuge kämen und nicht alle vier Standorte denselben Gesellschafter erhielten. Von den Investoren hänge ab, welche Konzepte und welche Strategie künftig verfolgt würden. Wann Übernahmeverträge final ausgehandelt und unterschrieben werden können, steht nach Angaben des Sprechers noch nicht fest. Nachrichten dazu stellt er für Ende April, Anfang Mai in Aussicht. Für das Straucheln der Hifi-Profis, die in diesem Jahr 50 Jahre alt werden, hatte Geschäftsführer Ernst Schmid im Dezember unter anderem die Kaufzurückhaltung insbesondere in der Luxuskategorie des Sortiments angeführt. Zudem musste das Unternehmen Bankkredite zurückzahlen, die in der Corona-Pandemie aufgenommen worden waren. Zuletzt hatten nach Angaben des Geschäftsführers Veränderungen in der Branche – Händler seien inzwischen gezwungen, viel Ware auf Lager zu halten, weil die Industrie kaum noch mit Lagerhaltung arbeite – zum Antrag des Schutzschirmverfahrens geführt. Ein Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit im deutschen Insolvenzrecht, das vom Gesetzgeber eingeführt wurde, damit sich kriselnde Unternehmen über ein Sanierungskonzept leichter und schneller restrukturieren können und eine Insolvenz abgewendet wird. In der Zeit ist das Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, die Agentur für Arbeit übernimmt für drei Monate die Gehälter der Mitarbeiter über das Insolvenzgeld. Der Geschäftsbetrieb kann geordnet weiterlaufen, das Management bleibt im Amt, ihm wird aber ein Sachwalter zur Seite gestellt. Das ist im Fall der Hifi-Profis-Gesellschaften der Frankfurter Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Partner der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte. Zudem wurden die Sanierungsexperten Jan Roth und Christina Meyer im Hagen von der Lintilia Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu Generalbevollmächtigten berufen.
