Deutschland verschärft seinen Umgang mit syrischen Flüchtlingen – allerdings bleibt das erst einmal folgenlos, weil es weiterhin kaum möglich ist, in das frühere Bürgerkriegsland abzuschieben. Seit Mitte Juni überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für eine immer größer werdende Gruppe von Syrern, ob ihr Schutzstatus weiterhin gültig ist oder wegen der veränderten Lage in der Heimat widerrufen wird. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Widerrufsquote sprang nach Einführung des neuen Modus deutlich nach oben. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres endeten 23,2 Prozent von insgesamt 8320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um den subsidiären Schutz; den erhalten Personen, die etwa aus einem Bürgerkriegsland flüchten, aber keinen individuellen Asylgrund gemäß dem Grundgesetz haben. Der subsidiäre Schutz kann widerrufen werden, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich geändert hat. Der Status wird auch aberkannt, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Person falsche Angaben im Asylverfahren gemacht hat. Im vergangenen Jahr war nur bei 3,7 Prozent der geflüchteten Syrer der Schutzstatus widerrufen worden, 2024 waren es 3,1 Prozent. Nachdem Ende 2024 der syrische Herrscher Baschar al-Assad gestürzt worden war, hatte das BAMF zunächst die Entscheidung über syrische Asylanträge ausgesetzt. Die Bundesregierung wollte die Entwicklung im Land beobachten. Einige Zeit später begann das BAMF wieder mit seiner Arbeit, zunächst nur für Straftäter und Gefährder. Die schwarz-rote Bundesregierung, die seit Mai 2025 im Amt ist, hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Abschiebungen nach Syrien auszuweiten – auch über die Gruppe von Straftätern und Gefährdern hinaus. Einbürgerung deutlich beliebter als Rückkehr Tatsächlich sind viele Syrer nach Ende des Bürgerkriegs wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Die Vereinten Nationen sprechen von insgesamt 1,6 Millionen Menschen, die vor allem aus der Türkei, aus Libanon und Jordanien kommen. In Deutschland leben etwa 900.000 Syrer; genaue Zahlen zu Rückkehrern gibt es nicht, das BAMF sprach von gut 3600 im Jahr 2025. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Ende März, als Syriens Staatspräsident Ahmed al-Scharaa in Berlin zu Gesprächen im Kanzleramt war, davon gesprochen, dass er davon ausgehe, dass 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer in ihre Heimat zurückkehren werden. Aber in diese Richtung geht die Entwicklung keineswegs. Die Bundesregierung plant deswegen seit Längerem, die Rückkehr von Syrern mit mehr Geld zu fördern, um weitere Anreize zur Rückkehr zu setzen. Statt der Rückkehr ist bei Syrern in Deutschland aber die Einbürgerung deutlich beliebter. Allein im vergangenen Jahr nahmen gut 65.000 Syrer die deutsche Staatsbürgerschaft an. Etwa 5000 Syrer stellten im ersten Halbjahr 2026 einen Asylantrag in Deutschland, zwei Drittel der Anträge wurden vom BAMF abgelehnt. Der Umgang mit Syrern ist in innerhalb der deutschen Regierung nicht unumstritten. Während das Innenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) auf einen verschärften Kurs und Abschiebungen setzt, verweist das Außenministerium unter Johann Wadephul (CDU) darauf, dass die Lage in dem früheren Bürgerkriegsland noch nicht überall stabil ist. Das BAMF überprüft nun vor allem bei zwei Gruppen den Schutzstatus: bei Personen, die schon länger als 21 Monate im Asylverfahren sind, oder solchen, über die wegen einer Untätigkeitsklage rasch entschieden werden muss. Außerdem bei Personen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien selbst ihren Lebensunterhalt sichern und auf familiäre Netzwerke zurückgreifen können. Doch Konsequenzen hat die veränderte Praxis des BAMF für die Betroffenen wohl erst mal kaum. Anders als bei Afghanistan gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung bei Abschiebungen deutlich schwieriger. Auch weiterhin wird faktisch nicht nach Syrien abgeschoben.
