Jede politische Partei kann entscheiden, mit wem sie sich zusammenschließt. Und mit wem gerade nicht. Insofern ist jeder auch frei darin, persönliche oder parteiliche Brandmauern zu errichten. So wie auch die Freiheit besteht, jemanden in ein Amt zu wählen – oder auch nicht. In aller Form natürlich. Die Form ist es auch, die Politiker jener Parteien jetzt so betonen, die die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz so geändert haben, dass die AfD künftig allein keinen Untersuchungsausschuss beantragen kann. Zweifellos: Der Landtag in Mainz ist noch so lange im Amt, bis sich der neue konstituiert. So lange kann er die Verfassung ändern, wenn dafür die nötige Mehrheit stimmt. Auch der Hinweis ist korrekt, dass die Hürden für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bund und den anderen Ländern höher sind als bisher in Rheinland-Pfalz. Man passt die Lage demnach also nur an die Situation anderswo an. Das „scharfe Schwert“ soll nicht in AfD-Hand kommen Und doch ist für jeden Verständigen klar, was im Grunde auch alle zugeben: Es geht darum, der AfD ein Instrument aus der Hand zu nehmen. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen weisen darauf hin, dass Untersuchungsausschüsse ein scharfes Schwert seien. Doch „ein Schwert, das zu oft und destruktiv geschwungen wird, wird nicht nur stumpf, es wird zerbrechen“. Manche sprechen gar vom „schärfsten Schwert“. Es gebe kein Anrecht einzelner Fraktionen auf dieses Schwert. Der Einsatz von Untersuchungsausschüssen sei kein „reines Kampfinstrument zur Lähmung von Parlament und Regierung oder zur bloßen parteipolitischen Skandalisierung“. Es bestehe die Gefahr eines „Dauerzustands politischer Belastung“. Die AfD hatte tatsächlich eine ausgiebige Nutzung des Instruments des Untersuchungsausschusses angekündigt. Und dieser hat wirklich weitreichende Befugnisse, und er bindet Ressourcen. Das Instrument ist aber wichtig. Das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein klassisches Minderheitenrecht zur Kontrolle der Mehrheit und damit ein gutes Recht der Opposition. Ein Missbrauch lässt sich anders verhindern Ob es wirklich heutzutage faktisch noch das „schärfste Schwert“ ist, sei dahingestellt. Wir leben in einer Zeit, in der ein als peinlich empfundener Social-Media-Auftritt, ein MeToo-Vorwurf oder eine Plagiatsgeschichte Karrieren und Verhältnisse viel schneller ins Wanken bringen als lange Sitzungen und dicke Abschlussberichte, die kaum einer liest und die nicht selten zu keinem wesentlichen Ergebnis führen. Ein Untersuchungsausschuss ist auch kein beliebiges Mittel. Zunächst muss sich auch ein Antrag zur Einsetzung eines solchen Ausschusses an den Rahmen des Rechts halten. Darüber kann gestritten werden – bis hin zum Verfassungsgericht. Ein Missbrauch dieses Rechts der Opposition kann im System der Checks and Balances verhindert werden. Offenbar misstraut die Mehrheit im Landtag von Rheinland-Pfalz – und anderswo – ihrer eigenen Grundordnung, ihren eigenen Fähigkeiten, ihrem eigenen Können. Und damit der parlamentarischen Demokratie insgesamt. Denn die Reaktion des „alten“ Landtags auf das Ergebnis einer demokratischen Wahl hat etwas Problematisches: Der Gesetzgeber will den gerade erst geäußerten Wählerwillen gängeln oder gar korrigieren. Volksfront gegen die AfD Einsatz für die Demokratie ist immer löblich. Das Grundgesetz und alle Landesverfassungen wollen undemokratische Zustände verhindern – und sie kennen auch Instrumente der Prävention. Hier aber geht es um mögliche negative Auswirkungen eines klassischen Instruments der Opposition, die noch Mutmaßungen sind und denen auch anders begegnet werden kann. Jetzt findet sich in Mainz und anderswo eine Volksfront – die Grünen sind ja selbst in der Opposition – nur zu einem Zweck zusammen: die AfD von Instrumenten und Ämtern fernzuhalten. Das ist der gemeinsame Nenner zur Bekämpfung der Partei. Sonst passiert nicht viel – im Bund wie in den Ländern. Und genau das ist fatal. Im Angesicht multipler, massiver Krisen wird die Politik der noch vorhandenen parlamentarischen Mehrheit den Erwartungen, die an sie gestellt werden, nicht mehr gerecht. Die Unzufriedenheit, die daraus entsteht, führt zu Frust, zur Abwendung und zu Protest – auch an der Urne. Wenn nun der Eindruck sich verfestigt, auch das demokratische Wahlrecht, also das Recht, alle paar Jahre Parteien und Personen zu wählen, sei im Grunde disponibel und kann gleich wieder konterkariert werden, dann hat das Land ein Riesenproblem. Es stellt dann selbst die Systemfrage. Es gibt durchaus eine Art verfassungsrechtliche Brandmauer. Gegen jene, die unsere Verfassung abschaffen wollen. Argumentiert wird aber eher mit Opportunitäten und Unpässlichkeiten. So schafft die Mehrheit selbst die liberale Demokratie ab und verstößt obendrein gegen politische Klugheit. Denn jede Partei kann in die Lage kommen, vor den Hürden für die Opposition zu stehen, die man selbst geschaffen hatte.
