Die 24 Plätze im kleinen Gerichtssaal am Amtsgericht Tiergarten in Berlin sind schnell gefüllt. Junge und alte Menschen sind gekommen, um den Prozess gegen Mario O. zu verfolgen. Der 46 Jahre alte Angeklagte trägt einen pinkfarbenen Kapuzenpullover, eine Kappe und eine schwarze Maske, als er den Gerichtssaal betritt. Er wird den Saal an diesem Tag mit einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verlassen, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Mario O. trat jahrelang als Dragqueen Jurassica Parka auf, auch über Berlin hinaus war er als Bühnenkünstler bekannt. Dann holten O. schwere Vorwürfe ein. Ermittler fanden im Juli 2025 bei ihm zu Hause kinder- und jugendpornographisches Material: 131 kinderpornographische Videos mit einer Gesamtlänge von fünf Stunden und 25 Minuten, 28 Bilder, 17 jugendpornographische Videos mit einer Länge von 56 Minuten und fünf weitere Bilder. Gespeichert waren sie auf unterschiedlichen Datenträgern. O. gibt den Besitz der Fotos und Videos am Mittwoch vor Gericht zu. „Das ist das Zeugnis aus meiner tiefen und dunklen Zeit“, sagt er und zeigt sich reumütig. „Dass das dabei rausgekommen ist, bestürzt mich im Nachhinein. Ich möchte da nie wieder hin zurück.“ Die Richterin hakt nach: „Sie räumen ein, diese Dateien besessen zu haben?“ Mario O. bejaht. „Ich habe seit vielen Jahren eine Suchterkrankung“ Geht es um die Gründe für sein Verhalten, holt er aus: „Ich habe seit vielen Jahren eine Suchterkrankung und diese nie behandelt.“ Er gesteht, pädophil und alkoholabhängig zu sein, weswegen er aktuell in Therapie sei. „Ich habe sofort recherchiert: Was kann ich tun? Mit dieser Fehlfunktion in meinem Gehirn: Wo kann ich Hilfe bekommen?“ Er habe sich in eine 15 Wochen dauernde Langzeitreha für Alkoholabhängige begeben, aktuell sei er in Nachversorgung. „Mein Hauptarbeitsfeld fand immer da statt, wo andere ihre Freizeit verbringen, und da gab es immer Alkohol“, sagt Mario O. Er könne nie wieder in seinen Beruf zurückkehren. Pädophile Neigungen seien Teil der Persönlichkeit. „Das wird immer ein Teil von mir bleiben“, sagt er mit Tränen in den Augen. Mario O. bezeichnet die Angebote für pädophile Menschen als „mau“. Während eines laufenden Strafverfahrens könne er etwa die Angebote der Charité nicht nutzen. Er wolle sich nun darum kümmern, einen Therapieplatz zu bekommen. Er wolle „die zweite Hälfte in diesem Leben irgendwie konsumfrei, straffrei und glücklich“ verbringen. Er werde nie wieder in seinen alten Beruf zurückkehren können Mario O. stand schon einmal vor Gericht: Im Oktober 2023 wurde er wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften verurteilt, damals zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro. Er hatte auf einer Social-Media-Plattform kinderpornographisches Material hochgeladen. Laut Urteil hatte er kurze Zeit vor der Tat mindestens zwei Flaschen Weißwein getrunken, seine Steuerungsfähigkeit sei möglicherweise eingeschränkt gewesen. Auf eine Frage der Staatsanwaltschaft erwidert Mario O., ihm sei damals klar gewesen, dass es nicht so hätte weitergehen können, doch dann habe er wieder angefangen zu konsumieren. „Dann schaltet sich mein Kopf halt aus. Ich habe da überhaupt nicht reflektiert. Sonst wäre ich ja jetzt nicht hier.“ Die Richterin hakt auch hier nach: „Nach dem ersten Mal war Ihnen klar, Sie müssen was machen, da haben Sie nichts gemacht, jetzt aber schon.“ Mario O. bejaht wieder. Teile des Prozesses finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Zusätzlich soll O. eine Therapie machen. Zugunsten des Angeklagten spreche, dass er sich geständig und reumütig gezeigt habe. Zu seinen Lasten stehen aus Sicht der Ankläger die Vorbestrafung und die Taten selbst. „Anonymität war für meinen Mandanten nicht gegeben“ Die Verteidigerin von O. plädiert für eine mildere Strafe: Die Forderung der Staatsanwaltschaft stehe nicht im Verhältnis zum Umfang des beschlagnahmten Materials. Der Angeklagte habe durch die öffentliche Berichterstattung bereits den „Karrieretod“ erlebt und sei sozial geächtet worden. „Anonymität war für meinen Mandanten nicht gegeben.“ Er habe alles verloren, was er sich über 20 Jahre als Bühnenkünstler aufgebaut habe. Die Richterin verurteilt Mario O. schließlich zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Welche sexuellen Neigungen ein Mensch hat, ist in diesem Land zum Glück unerheblich, das darf jeder handhaben, wie er möchte“, sagt sie in ihrer Urteilsbegründung. „Aber sobald ein anderer Mensch dabei zu Schaden kommt, bewegen wir uns im Bereich des Staatsschutzes.“ Mario O. sei seine Pädophilie bewusst gewesen – aber nicht so bewusst, dass er sich aus eigenem Antrieb Hilfe gesucht habe. Durch den Prozess habe er sich diesem Thema erstmals gestellt. In seinem Fall hänge die Strafe von Umfang und Art des Materials sowie seiner Einsicht und seiner Vorstrafe ab. Die Richterin endet mahnend. „Ich gehe davon aus, dass sie dieselben Taten nicht mehr begehen“, sagt sie. „Ich spiele den Ball damit in Ihr Feld.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
