Zu den Vorwürfen „virtueller Vergewaltigung“, die die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann, den Schauspieler Christian Ulmen, erhebt, hat sich dessen Anwalt Christian Schertz zu Wort gemeldet. Man leite, erklärte Schertz am Freitagabend, „aktuell gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des ‚Spiegel‘ ein“. Zudem sehe man sich angesichts der Medienberichterstattung über die Angelegenheit zu einer „Klarstellung“ veranlasst. Christian Ulmen, heißt es, habe „zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet“. Entsprechende Darstellungen seien falsch. Nach derzeitiger Kenntnis werde dieser Vorwurf „auch überhaupt nicht erhoben“. Mit der zurzeit „geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie“ stünden die Geschehnisse „mithin in keinem Zusammenhang“. Anwalt: „Beidseitige Verfehlungen“ Der „Spiegel“, so Schertz, berichte „über einen Streit unseres Mandanten mit Frau Fernandes und darüber, dass unser Mandant in diesem Zusammenhang von den spanischen Behörden auf Mallorca vorübergehend festgenommen worden sei“. Es sei jedoch „zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten“ gekommen. Hierzu sei, was der „Spiegel“ nicht berichtet habe, „festzustellen, dass auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden“ sei. Die Polizei sei „insofern von beidseitigen Verfehlungen“ ausgegangen. Eine „einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten“ habe es nicht gegeben. Was einen Termin im März 2026 vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca angehe, zu dem Ulmen nicht erschienen sei, sei festzuhalten, dass er „zu diesem Termin nie geladen worden“ sei. Das Gericht habe darauf verwiesen, „dass zunächst die Zuständigkeit der spanischen Behörden geklärt werden solle und Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten insofern ausgesetzt seien“. Heute, am Freitag, habe das spanische Gericht mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt worden sei, „da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens“ fehle. Collien Fernandes habe „die erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt“. Sämtliche Ermittlungshandlungen seien ausgesetzt. „Kernpunkte“ der Berichterstattung über Christian Ulmen seien „damit nachweislich unvollständig und falsch“. Die Berichterstattung sei nun Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Collien Fernades hatte den Vorwurf erhoben, Ulmen habe in ihrem Namen E-Mails geschrieben und Fake-Profile angelegt, mit Männern Telefonsex-Gespräche geführt, Sextreffen vereinbart und eine erfundene Gruppenvergewaltigung beschrieben. „Die Degradierung habe ihm Lust bereitet“ Das ganze „Spiel“ habe der Täter mehr als zehn Jahre lang durchgezogen und Hunderten Männern Nacktfotos und Sexvideos geschickt, die vermeintlich von ihr stammten. Als sie Anzeige gegen unbekannt gestellt habe, habe Ulmen ihr gestanden, dahinter zu stecken. Er habe „aus einer Art Besitzdenken heraus“ so gehandelt. Weil er sie „besitzt“, könne er sie „anderen Männern zum Sex zur Verfügung stellen. Die Degradierung habe ihm Lust bereitet! Es habe ihn geil gemacht, mich jahrelang zu erniedrigen!“ Der „Spiegel“ hatte berichtet, man habe mit Ulmens anwaltlicher Vertretung, die er vor der Veröffentlichung hatte, über die Vorwürfe gesprochen, doch dürfe man die Antworten, die man erhalten habe, nicht zitieren. Collien Fernandes trat der Darstellung von Ulmens Anwalt auf ihrem Instagram-Account sogleich entgegen. „Mein Gott! Ich glaube es nicht!“, schrieb sie. „Er hatte einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war) und hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe. Und nun wird von einer Verletzung am Hals geschrieben, während ich am ganzen Körper blaue Flecken hatte, dies ist nachweislich dokumentiert. Wahnsinn!!“ „Es gibt Bilder meiner blauer Flecken“, schreibt Fernandes weiter. „Ich wurde vor einer Ärztin der Justiz ausgezogen. Ich bin so unfassbar fassungslos! Ich weiß gerade gar nicht, was ich sagen soll. Für so armselig hätte ich den Täter nicht gehalten.“ Ihre Vorwürfe gegen Christian Ulmen, über die der „Spiegel“ berichtete und die sie selbst auf Instagram darlegte und die weiter im Raum stehen – Telefonsex und Accounts unter ihrem Namen mit Fake-Fotos und Videos -, hatte Collien Fernandes zuletzt bestärkt. Ulmen, schrieb sie auf Instagram, habe einen „sexuellen Fetisch entwickelt, mit dem er nicht mehr aufhören konnte“, einen „Degradierungsfetisch“. Es habe ihn „geil“ gemacht, sie „zu erniedrigen und mich auf eine Art in meinem beruflichen Umfeld zu präsentieren, von der er wusste, dass ich sie schrecklich finden würde“. Das habe ihm ein Gefühl von Macht gegeben. Sie berichtete zudem, dass sie inzwischen, nach der Veröffentlichung ihrer Vorwürfe, massiv angefeindet werde und Morddrohungen erhalte. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein hat inzwischen wieder Ermittlungen in der Angelegenheit aufgenommen. Die Auswertung der Berichterstattung habe zur „Bejahung eines Anfangsverdachts“ gegen Ulmen geführt, teilte die Staatsanwaltschaft auch auf Anfrage der F.A.Z. mit. Die Ermittlungen richteten sich „gegen die benannte Person“. Das Ermittlungsverfahren beziehe sich auf den Vorwurf der Nachstellung. Collien Fernandes, hieß es weiter, habe im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Seinerzeit sei sie gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei, habe man das Verfahren eingestellt. Fernandes sagte hingegen, die Berliner Polizei habe sie informiert, das Verfahren werde in Schleswig-Holstein geführt. Von dort sei sie aber nie kontaktiert worden. Ulmens Anwalt Christian Schertz sprach im Zusammenhang mit der „Spiegel“- Berichterstattung von „unwahren Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung“ und hat rechtliche Schritte angekündigt; es gilt die Unschuldsvermutung.
