FAZ 07.05.2026
11:37 Uhr

Möblierte Wohnungen: Hamburg geht gegen Kurzzeitvermieter vor


Wer seine Wohnung in Hamburg an Touristen vermietet, muss sich auf strenge Regeln einstellen. Die Onlineportale sollen Daten zu Übernachtungen übermitteln.

Möblierte Wohnungen: Hamburg geht gegen Kurzzeitvermieter vor

Angesichts knappen Wohnraums schränkt Hamburg die Vermietung etwa für touristische Zwecke ein. Die kurzfristige Vermietung von Wohnraum an wechselnde Gäste hat sich trotz der bestehenden Regelungen zunehmend zu einem wirtschaftlich attraktiven Geschäftsmodell entwickelt, begründet die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Eingriffe. „Wohnraum ist in Hamburg ein knappes Gut und soll in erster Linie der dauerhaften Wohnnutzung dienen“, sagte Senatorin Karen Pein (SPD). Das will sie mit der Änderung des Wohnraumschutzgesetzes erreichen: „Wohnraum, der zur Erzielung höherer Einnahmen bislang über acht Wochen hinaus nur kurzzeitig vermietet wird, soll wieder dem dauerhaften Wohnen zugeführt werden.“ Bagatellgrenze wird abgeschafft Die Änderung wurde nach Behördenangaben durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen. Zum einen werden demnach Onlineplattformen verpflichtet, umfassende Daten zu vermittelten Übernachtungen an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Damit werde es einfacher, Vermietungstätigkeiten, die über die erlaubten acht Wochen im Jahr hinausgehen, zu erkennen. Die Rechtslage werde entsprechend an die ab dem 20. Mai 2026 geltende Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen angepasst. Außerdem werde die sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, mit der es bislang möglich gewesen sei, bis zu 50 Prozent der eigenen Wohnfläche (also auch einzelne Zimmer) zeitlich unbegrenzt kurzfristig zu vermieten. Künftig werde diese Form der Nutzung nur noch für maximal acht Wochen je Kalenderjahr genehmigungsfrei zulässig sein. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, Wohnraum stärker für den regulären Mietmarkt zu sichern und die touristische Nutzung wieder in die dafür vorgesehenen Segmente wie etwa Hotels oder Boardinghäuser zu verlagern. Zuletzt hatte sich der Anteil möblierter Mietwohnungen an den gesamten Inseraten in Hamburg erhöht. Nach einer Untersuchung im Auftrag der Stadtentwicklungsbehörde war der Anteil möblierter Wohnungen zwischen 2014 und 2023 von 3,5 Prozent auf 17,9 Prozent gestiegen. Nahezu jede fünfte öffentlich angebotene Wohnung war demnach möbliert. Aktuellere Zahlen lagen nicht vor. Pein sagte, die Studie zeige, dass es Bedarf an flexiblen Wohnformen gebe. Doch teils kämen sehr hohe Mieten an der Mietpreisbremse vorbei zustande. „Das bisherige Mietrecht hat hier offensichtlich Lücken, die von einigen Anbietern gerade im Hinblick auf junge Wohnungssuchende ausgenutzt werden können.“ Im gesamten deutschen Markt schätzte das Ifo-Institut allerdings jüngst den Anteil der befristet vermieteten möblierten Wohnungen auf höchstens 0,8 Prozent. Wohnungen, die zeitlich begrenzt vermietet werden, würden häufiger inseriert als dauerhaft mietbare Wohnungen. Insgesamt ist auch die Zahl der Immobilieninserate in Internetportalen gesunken. Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen Wo die 2015 eingeführte Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die sich Vermieter berufen können. Die Miete für möblierte Wohnungen setzt sich aus einer Grundmiete und einem sogenannten Möblierungszuschlag zusammen, der für Mieter häufig schwer nachzuvollziehen ist. Das Bundeskabinett hat Ende April aus Mietersicht Nachbesserungen beschlossen. So müssen Vermieter künftig Zuschläge für Möbel gesondert aufführen. Auch soll eine Art Obergrenze gelten.