Fast sechs Jahre lang haben zwei Kirchenhistorikerinnen der Universität Paderborn an der Missbrauchstudie für das dortige Erzbistum gearbeitet. Ihre Ergebnisse haben sie auf 729 Seiten dargelegt, mit Fußnoten, Überblick über den Forschungsstand, einer Zusammenfassung auf Englisch, kurzum allen Formalia, die eine wissenschaftliche Arbeit ausmachen. Aber eine Leerstelle hinterlässt die Untersuchung: Ausgerechnet der Name des prominentesten Beschuldigten im Untersuchungszeitraum von 1941 bis 2002 kommt in der Analyse der Missbrauchsfälle nicht vor. Das ist Franz Kardinal Hengsbach. Der 1991 verstorbene erste Bischof des neugegründeten Bistums Essen wirkte seit 1937 im Erzbistum Paderborn. Zunächst war er Pfarrer, 1953 wurde er Weihbischof, 1958 Bischof von Essen. Im Jahr 2023 machten das Erzbistum Paderborn und das Bistum Essen Missbrauchsvorwürfe gegen Hengsbach publik, die auch seine Zeit in Paderborn betreffen. Demnach hatte schon 2011 eine Frau beim damaligen Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums angegeben, sie sei 1954 mit 16 Jahren durch Hengsbach und seinen Bruder Paul missbraucht worden. Damals seien die Schilderungen als nicht plausibel bewertet worden, doch im Lichte weiterer Vorwürfe aus dem Bistum Essen erscheine die damalige Einschätzung nun zweifelhaft. Eine eigene Studie sei in Arbeit Dass die schon bekannten Vorwürfe nicht behandelt werden, lässt sich erklären: Es ging in der Untersuchung darum, wie das Bistum reagierte, wenn Missbrauchsfälle bekannt wurden. Entscheidend für die Einbeziehung in die Untersuchung war also nicht, wann mutmaßliche Taten begangen wurden, sondern wann die Vorwürfe laut geworden sind. Im Falle Hengsbachs war das nach dem Ende des erfassten Zeitraums. Die Zeit nach 2002, in der die Anschuldigungen gegen Hengsbach erhoben wurden, soll Gegenstand des zweiten Teils der Untersuchung sein, dessen Veröffentlichung 2027 geplant ist. Doch wäre es für eine Studie mit wissenschaftlichem Anspruch naheliegend gewesen, nach etwaigen früheren Vorwürfen gegen Hengsbach zu suchen. Dazu, ob die Autorinnen das getan haben, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis, steht in der Untersuchung jedoch nichts. Der Name Hengsbachs fällt darin überhaupt nur zweimal in nebensächlichen Zusammenhängen. In einer Pressekonferenz erklärte Nicole Priesching, Professorin für Kirchen- und Religionsgeschichte und eine der beiden Autorinnen, auf Nachfrage, es habe seit 2023 keine neuen Erkenntnisse im Fall Hengsbach gegeben. Das Erzbistum Paderborn verwies am folgenden Tag darauf, dass die Vorwürfe gegen Hengsbach im zweiten Teil der Studie untersucht würden und eine eigene Studie zu Hengsbach in Arbeit sei, die 2024 vom Bistum Essen und vom Erzbistum Paderborn sowie drei weiteren kirchlichen Institutionen in Auftrag gegeben worden sei. Auf die Frage der F.A.Z., warum sie in der Studie nicht zumindest geschrieben habe, dass es keine neuen Erkenntnisse in der Causa Hengsbach gebe, wiederholt Priesching diese Aussage. Warum sie dies nicht schriftlich festhielt, bleibt offen. Auf die Frage, ob sie in den Akten gezielt nach früheren Vorwürfen gegen Hengsbach gesucht habe, antwortete Priesching: „Wir haben alle Dokumente zu den Vorwürfen gegen Hengsbach gesehen und uns gezielt einen Überblick verschafft.“ Vereinbarung mit vielen unverbindlichen Formulierungen Die Antwort ist über den konkreten Fall hinaus bezeichnend für das methodische Tohuwabohu, das sich in den Kirchen unter dem Stichwort „Aufarbeitung“ breitgemacht hat. Die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“, die im April 2020 von den dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz unterzeichnet wurde, war an vielen Stellen auf Betreiben der Kirche so unverbindlich gehalten, dass die zuständigen Diözesanbischöfe beziehungsweise die diözesanen Aufarbeitungskommissionen hinsichtlich des Forschungsdesigns weitgehend freie Hand behalten sollten. Das gilt für die zu untersuchenden Zeiträume, das Forschungsdesign und auch die Rekrutierung der Wissenschaftler. Weder die Deutsche Bischofskonferenz noch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken drangen darauf, durch die Festlegung methodischer Mindestanforderungen die Voraussetzungen für einen Vergleich der jeweiligen Studien zu schaffen. Auch die Wissenschaftliche Kommission der von der Bischofskonferenz finanzierten Kommission für Zeitgeschichte setzte sich nicht für ein Mindestmaß an historiographischer Expertise ein, von multiperspektiven Ansätzen unter Einbeziehung qualitativer Sozialforschung und Konzepten historischer Hermeneutik gar nicht zu reden. So ist es zu erklären, dass man sich in Paderborn mit dem Studium von (in der Kirche zumeist liederlich geführten) Bistumsakten und Gesprächen mit Betroffenen zufriedengibt, während etwa in Mainz, dem Heimatbistum des neuen Paderborner Erzbischofs Udo Markus Bentz, ein Design gewählt worden war, das die Analyse von Akten und Archiven der Caritas und der Pfarrgemeinden einschloss. Zudem konnte der Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber, der den Zuschlag für das Aufarbeitungsprojekt erhalten hatte, bistumsweit für eine Beteiligung an dem Aufarbeitungsprojekt werben, um möglichst viele Wissensträger zu erreichen, allen voran Personen, die nicht als Betroffene bekannt waren. Eine wichtige Rolle spielten dabei Umfragen in allen Pfarrgemeinden und Caritas-Einrichtungen. Die Paderborner Historikerin Priesching, die den „Arbeitskreis Missbrauchsforschung“ der KfZG leitet, begnügt sich dagegen im Wesentlichen mit den Aktenbeständen, die ihr das Erzbistum zugänglich machte, ihr wurde nach eigener Aussage uneingeschränkter Zugang gewährt. Um Licht in das Dunkelfeld zu bringen, bräuchte es aber eine gezielte Suche nach neuen Informationen.
