FAZ 30.07.2026
16:20 Uhr

Kuriose Streits: Wenn die Nachbarin mit dem Ventilator auf das Windspiel zielt


Laute Partys, schreiende Kinder oder der Streit um die Bambushecke: Nachbarn können sich auf viele Arten ärgern. Manchmal hilft dabei ein Ventilator. Eine Übersicht über die kuriosesten Nachbarschaftsstreits.

Kuriose Streits: Wenn die Nachbarin mit dem Ventilator auf das Windspiel zielt

Man kann ihr nicht unterstellen, dass sie nicht kreativ war: Eine Anwohnerin im bayerischen Baisweil soll ihren Ventilator gezielt auf das Windspiel im Garten ihrer Nachbarin gerichtet haben, welches daraufhin die ganze Nacht fröhlich klimperte. Zusätzlich habe sie eine blinkende Lichterkette in Richtung des Nachbarhauses ausgerichtet. Stimulation für alle Sinne. Nicht aber im Sinne ihrer Nachbarin. Die Polizei musste den Streit deeskalieren und die Anzeige aufnehmen – ein Fall von Ruhestörung. Warum sie ihre Nachbarin ärgern wollte, ist laut einem Polizeisprecher unklar. Klar ist hingegen, dass die Frau Einfallsreichtum bewies, um diese Ruhestörung zu erzeugen. Dabei ist das längst nicht der kurioseste Fall von Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie ein kurzer Blick in die lange Historie dieser Art von zwischenmenschlichen Unstimmigkeiten zeigt: Der Dicke-Katzen-Streit 250.000 Euro Geldstrafe und eine Ordnungshaft drohten einem Katzenliebhaber, der die Katzen des Nachbars gesundheitsgefährdend mästete. Regelmäßig lockte der Mann die Tiere in seine Wohnung. Er stoppte die Fütterung auch dann nicht, als Beamte bei ihm klingelten. Der tierärztliche Befund daraufhin lautete starkes Übergewicht wegen massiver Überfütterung. Nach langem Streit wird sich auf einen Vergleich geeinigt – und der Nachbar unterlässt die opulenten Fütterungen. Maschen-Draht-Zaun und Knallerbsenstrauch Die Mutter aller Nachbarschaftsstreits erzeugte 1999 bundesweit Aufsehen. Wer es trotz Stefan Raab und zig Millionen verkaufter Tonträger dennoch nicht mitbekommen hat: Hausfrau Regina Zindler aus Auerbach forderte damals ihren Nachbarn in der TV-Sendung „Richterin Barbara Salesch“ (Sat1) dazu auf, seinen Knallerbsenstrauch zu entfernen, weil dieser ihren Maschendrahtzaun beschädigt haben soll. Raab wurde auf den sächsischen Dialekt aufmerksam, bastelte ein wenig und das Ergebnis war der Hit „Maschendrahtzaun“. Zumindest finanziell lohnte sich der Streit für die Anfang Mai verstorbene Zindler: Für jede verkaufte CD erhielt sie eine Provision. Ein Pudel mit Selbstwertproblem Kurzerhand griff ein wütender Buchhalter aus Bayern zum Haarschneidegerät und rasierte den Pudel seines Nachbars im tiefen Winter komplett kahl, weil der Hund sich in seinem Garten erleichtert hatte. Das Herrchen war empört und verwies vor Gericht auf den edlen Stammbaum sowie das geschädigte Selbstwertgefühl des nun nackten und frierenden Toy-Pudels. Der sensible Hund habe sich sogar so geschämt, dass er seinen Hundefreunden aus dem Weg gegangen sei. Selbst der Richter konnte sich bei dieser Anekdote ein Schmunzeln nicht verkneifen, verurteilte den Mann aber zu 4.800 Euro Strafe, da er dem Hund länger anhaltende Qualen zugefügt habe. Sprühverbot gibt es nicht nur für Graffiti Zwei Wohnungseigentümer konnten sich im wahrsten Sinne des Wortes nicht riechen: Der eine versprühte regelmäßig Geruchssprays und Parfüm im Treppenhaus, dem anderen stank das und er zog vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses gab dem Kläger recht. Man dürfe seinen Mitmenschen nicht vorgeben, „wie das Gemeinschaftseigentum zu riechen habe“. Obwohl der Parfum-Fan laut eigener Aussage nur zu einer besseren Atmosphäre beitragen wollte, erhielt er ein offizielles Sprühverbot und ihm drohen 500 Euro Ordnungsgeld für jeden weiteren Duftangriff. Der Schuh-Dieb In Passau rief ein Mann den Notruf der Polizei, weil er einen seiner Sportschuhe vermisste. Verdächtigt, das gute Stück aus dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses entfernt zu haben, wurde eine 66 Jahre alte Nachbarin. Von der Polizei befragt, gab diese schließlich auch zu, den fehlenden Schuh in Besitz genommen zu haben. Über die Hintergründe des Falls ist nichts genaues bekannt. Mysteriös genug ist er trotzdem – und lässt die Frage nach der Fußhygiene des Klägers offen. Das Windspiel überschreitet nicht nur eine Grenze Trotz dieser vielfältigen Gründe, aus denen sich Nachbarn in die Haare bekommen können, bleiben Lärmbelästigung und Ruhestörung (zum Beispiel durch ein Windspiel) die häufigsten Auslöser für Streit. Hier wirken die Grenzen meist subjektiv: Was für den einen normale Alltagsgeräusche sind, kann für den anderen störend sein. Die objektiven Richtlinien machen aber auch ersichtlich, warum es berechtigt ist, wegen eines klingenden Windspiels die Polizei zu rufen. Abhaken kann man hier mindestens zwei Störfaktoren: Die späte Uhrzeit der Lärms und dessen Quelle. Die Rechtslage: Ab wann ist es Ruhestörung? Streits um den Vorwurf der „Ruhestörung“ gehen oft bis vor Gericht, weil ein tatsächliches Vorliegen von vielen Faktoren wie der Uhrzeit, der Art und der  Lautstärke der Störung abhängt. Im Allgemeinen bezeichnet eine Ruhestörung unzumutbaren Lärm, der innerhalb der Ruhezeiten (z.B. nachts und sonntags) die Zimmerlautstärke überschreitet. Im Detail gibt es sogar Richtwerte, die Grenzen festlegen. Die Lautstärke darf zum Beispiel tagsüber nicht mehr als 40, nachts nicht mehr als 30 Dezibel betragen. Sogenannte „sozialadäquate“ Tätigkeiten dürfen diese Grenzen aber überschreiten, was Staubsaugen, Babygeschrei und das Verwenden der Waschmaschine einschließt. Fast immer eine Ruhestörung sind laute Partys und Musik oder Baulärm. Dann gibt es wiederum Sonderregelungen zu Hundegebell und eigenem Musizieren. Mit einem Ventilator betriebene Windspiele zählen (noch) nicht dazu. Die Dezibelzahl ist zwar nicht bekannt, aber als „sozialadäquat“ zählt das gezielte Ausrichten eines Ventilator wohl nicht. Wann darf ich die Polizei rufen? Ruhestörungen können bis zur fristlosen Kündigung führen. Nach § 569 II BGB verstoßen sie nämlich meist gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag und stören den Hausfrieden stark. Bevor es soweit kommt, sollte man erstmal das Gespräch suchen: Zuerst mit dem störenden Nachbarn selbst, wenn das nicht hilft auch mit dem Vermieter. Bei dauerhaftem Lärm ist ein Lärmprotokoll sinnvoll, in dem Datum, Uhrzeit und Art der Störung dokumentiert werden. Hört die Ruhestörung nicht auf, darf man auch die Polizei rufen. Insbesondere in der Nacht ist das sehr berechtigt – wenn zum Beispiel der Vermieter nicht erreichbar oder der Lärm unerträglich ist. Oder auch, wenn ein freundliches Gespräch nichts gebracht hat. Werden die Beamten zum Beispiel wegen einer lauten Party gerufen, können diese die Feier auflösen und die Lärmquelle, sprich Musikboxen, beschlagnahmen. Den Nachbarn wird in der Regel nicht mitgeteilt, von wem genau sie gerufen wurden. Sie können sich also anonym beschweren.