FAZ 26.03.2026
22:24 Uhr

Honorarlehre: System der Sonderregeln


Das Herrenberg-Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Lehrbeauftragten wirft ein Schlaglicht auf die Unwucht in der Hochschullehre. Anders als von den Hochschulen behauptet, bedeutet seine Umsetzung keine Katastrophe.

Honorarlehre: System der Sonderregeln

Die Lehre an den Hochschulen an dafür „Beauftragte“ zu delegieren, war immer schon ein billiges Rezept, frisches Wissen aus der Praxis an Hochschulen zu bringen, deren fest angestelltes Personal dazu mangels Frische oder mangels Praxiserfahrung nicht in der Lage ist. Dass dieses Erfolgsrezept jetzt angeblich an sein Ende gekommen ist, liegt an einer Klavierlehrerin aus dem schwäbischen Herrenberg. Deren Klage gegen die Stadt resultierte in dem gleichnamigen Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022, das tatsächlich Folgen haben könnte für die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit bei Lehrbeauftragten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.

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