Wie das Kaninchen auf die Schlange schauen die Versicherten und die Gesundheitsbranche auf die bevorstehende Pflegereform. Alle warten darauf, dass der Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) endlich bekannt wird. Denn die Novelle dürfte es in sich haben. Mancher spricht schon von der „Pflegebombe“. Erwogen werden unter anderem höhere Zugangsschwellen, um einen der unteren drei von fünf Pflegegraden zu erhalten und um nach oben zu wechseln. Diskutiert wird auch über Abstriche für Heimbewohner: Die Leistungszuschläge der Versicherungen zur Senkung der pflegebedingten Eigenanteile könnten langsamer steigen als bisher, nicht nach jeweils zwölf, sondern erst nach 18 Monaten. Die höchste Stufe, in der die Kasse drei Viertel der Pflegeeigenanteile übernimmt, wäre dann statt nach drei Jahren erst nach viereinhalb erreicht. Durch solche Veränderungen könnten die finanzklammen Kassen Milliarden sparen. Die Details sind noch unklar. Bisher ist die Vorlage aus dem Gesundheitsministerium von Nina Warken (CDU) nur ans Kanzleramt und an das Finanzministerium zur Frühkoordinierung gegangen. Die größere Ressortabstimmung steht noch aus. „Die Pflegekasse ist praktisch pleite“ Am Donnerstag informierte Warken die Bundesländer über die Eckpunkte. Am Freitag wurde mitgeteilt, dass das Bundeskabinett am Mittwoch in zwei Wochen, am 20. Mai, über das Pflegeneuordnungsgesetz entscheiden soll. Der Zeitablauf passt in etwa zu Warkens Ankündigung, sie wolle „bis spätestens Mitte Mai einen Vorschlag vorlegen, der die Stabilisierung der Finanzsituation mit den notwendigen Strukturreformen verbindet“. Die Situation ist ernst in der Pflege, viel ernster noch als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für diese hat Warken vor eineinhalb Wochen im Kabinett die Zustimmung zu einem Beitragsstabilisierungsgesetz erhalten. Schon das ist hochumstritten, weil es allen etwas abverlangt, auch den Patienten über höhere Zuzahlungen, über Abstriche an der beitragsfreien Mitversicherung und darüber, dass Besserverdienende auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Abgaben zahlen müssen und schwerer in die Privatversicherung wechseln können. Ohne Spargesetz fehlen in der GKV 2027 mehr als 15 Milliarden Euro Ohne das Spargesetz fehlen in der GKV 2027 mehr als 15 Milliarden Euro. In der Pflegeversicherung erwartet Warken nach Informationen der F.A.Z. für 2027 ein Minus von 7,5 und für 2028 sogar von 15 Milliarden. Das sind wesentlich dramatischere Summen als in den Krankenkassen, deren Finanzvolumen fünfmal so groß ist wie das der sozialen Pflegeversicherung (SPV). „Die Pflegekasse ist praktisch pleite“, sagt ein politisch Eingeweihter. Insbesondere die SPD traue sich aber nicht, den Bürgern reinen Wein einzuschenken. In beiden Versicherungen, Pflege und Gesundheit, sollen die neuen Gesetze die Beitragssätze konstant halten. Gemeinsam übersteigen diese mit 21,1 Prozent schon jene zur Rente. Der allgemeine GKV-Satz beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent. In der SPV sind für Versicherte mit einem Kind 3,6 Prozent einzuzahlen. In keiner anderen Sozialversicherung sind die Sätze so schnell gewachsen wie in der Pflege, in zehn Jahren um 53 Prozent; gegenüber zwölf Prozent in der GKV. Alle diese Abgaben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig. Anders als der Gesundheitsfonds erhält die Pflege keine regulären Haushaltszuschüsse. Aber der Bund hat für 2025 und 2026 zwei zinslose Darlehen über zusammen zwei Milliarden Euro vergeben. Frisches Steuergeld für 2027 und danach ist indes zweifelhaft. Im GKV-Spargesetz hat das Finanzministerium gerade erst eine Kürzung um zwei Milliarden Euro im Jahr durchgesetzt. Mehr Bedürftige und höhere Löhne treiben die Pflegekosten Das Kassengesetz sorgt zumindest für etwas Entspannung auch in der Pflege. Denn die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gilt automatisch auch in der SPV: Künftig fallen an der oberen Einkommensgrenze mehr Pflegebeiträge an; die Abwanderung in die Privatversicherung wird erschwert. Die eingeschränkte Mitversicherung dürfte die Pflegekassen ebenfalls etwas entlasten. GKV und SPV sind allerdings schwer vergleichbar, da Letztere nur als „Teilkasko“ gedacht ist und eine höhere Selbstbeteiligung erwartet. Im Heim sind diese Belastungen – trotz der Leistungszuschläge der Versicherung – kaum noch zu stemmen. Laut Ersatzkassenverband VDEK ist der Eigenanteil allein in den vergangenen zwei Jahren um mehr als ein Viertel auf 3245 Euro im Monat gestiegen. Als Haupttreiber der stark wachsenden Ausgaben in der Altenpflege gelten mehr Anspruchsberechtigte, die Leistungsausweitungen sowie die überproportionale Zunahme der Löhne.
