FAZ 25.03.2026
11:30 Uhr

Frankfurt nach der Wahl: Wann die Stadt wieder regiert wird


Die Frankfurter haben ihre neuen Stadtverordneten bestimmt. Diese treten am 23. April erstmals zusammen und wählen demnächst wohl auch neue Dezernenten. Aber wann geschieht das, und welche Regeln gelten dabei?

Frankfurt nach der Wahl: Wann die Stadt wieder regiert wird

Wann tritt das neue Stadtparlament erstmals zusammen? Zur ersten Sitzung nach einer Wahl lädt in Hessen der Bürgermeister ein, in großen Städten wie Frankfurt der Oberbürgermeister. Die Hessische Gemeindeordnung regelt, dass die Gemeindevertretung innerhalb von einem Monat „nach Beginn der Wahlzeit“, also nach dem 1. April 2026,  zur konstituierenden Sitzung zusammenkommen muss. In Frankfurt ist die konstituierende Sitzung für den 23. April anberaumt. In dieser werden dann ein neuer Stadtverordnetenvorsteher und das Präsidium gewählt, und es bilden sich die Fraktionen. Wie bilden sich die neuen Koalitionen? Es ist üblich, dass der Wahlsieger, also die Partei mit den meisten Stimmen, andere Parteien zu Sondierungsgesprächen einlädt. Das ist nicht vorgeschrieben, aber weithin akzeptierte Praxis: Nach Wahlen verweisen Vertreter kleinerer Fraktionen oft darauf, dass die Initiative jetzt nicht bei ihnen liege. Oft ist es so, dass die stärkste Kraft zuerst mit dem möglichen Koalitionspartner redet, der ihr am nächsten steht. Wann werden sich die neuen Mehrheitsverhältnisse im Magistrat widerspiegeln? Der Magistrat ist die Stadtregierung Frankfurts. Ihm untersteht die gesamte Stadtverwaltung. Größe und Zusammensetzung des Magistrats, der aus haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern besteht, sind in der Hauptsatzung der Stadt geregelt. Derzeit gehören dem Magistrat der direkt gewählte Oberbürgermeister – das ist seit 2023 Mike Josef (SPD) – und elf hauptamtliche Stadträte an, die Dezernenten für die Ressorts, außerdem 14 ehrenamtliche Stadträte. Einer der hauptamtlichen Stadträte ist zudem Bürgermeister. In Frankfurt ist das seit 2021 Nargess Eskandari-Grünberg (Die Grünen). Die Dezernenten werden vom Stadtparlament für sechs Jahre gewählt. Ihre Abwahl ist gemäß der Hessischen Gemeindeordnung nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Aber es gibt in großen Städten eine Ausnahmeregelung für den Beginn einer neuen Wahlzeit: Dann können Dezernenten innerhalb von sechs Monaten mit absoluter Mehrheit, also mit mindestens 47 Stimmen der insgesamt 93 Stadtverordneten, abgewählt werden. So ist es in Frankfurt nach der Kommunalwahl 2021 geschehen, als das damals neue Viererbündnis aus Grünen, SPD, FDP und Volt drei Stadträte von der CDU und – wegen des Proporzes – einen Amtsträger der SPD abwählte. Über die Abwahl muss im Stadtparlament zweimal abgestimmt werden. Die zweite Abberufung darf frühestens vier Wochen nach der ersten erfolgen. Um die vereinfachte Möglichkeit zur Abberufung nutzen zu können, müssen sich die neuen Mehrheitsverhältnisse im Frankfurter Stadtparlament spätestens bis Ende September vollzogen haben. Dann endet die Sechs-Monats-Frist, die mit der neuen Wahlzeit am 1. April beginnt. Als Ziel wird im Römer derzeit eine erste Abwahl bis zu Beginn der Sommerferien ausgegeben. Das würde bedeuten, dass die neue Stadtregierung bis Mitte Juni stehen müsste, um in der letzten Sitzung der Stadtverordneten vor der Sommerpause, am 25. Juni, zum ersten Mal die nicht mehr erwünschten Dezernenten abzuberufen. Die zweite Abberufung würde dann in der ersten Sitzung nach den Sommerferien erfolgen. Das wäre am 27. August. Erst mit Ablauf dieses Tages endet tatsächlich die Amtszeit der Stadträte, und die Dezernenten der künftigen Stadtregierung könnten neu gewählt werden. Erfolgt die erste Abberufung nicht vor den Sommerferien, dann bleibt nur die Option der ersten Abwahl in der Sitzung am 27. August und die Einberufung einer Sondersitzung des Stadtparlaments für Ende September, damit ein zweiter Beschluss innerhalb der vorgegebenen Sechs-Monats-Frist erfolgen kann. Spätestens am 1. Oktober beginnt dann die tatsächliche Regierungsarbeit mit dem neuen Magistrat und der neuen Koalition. Wie wird in der Zwischenzeit „regiert“? Da die Amtszeit der Stadträte nicht mit der Kommunalwahl endet, führt der Magistrat in der alten Zusammensetzung zunächst weiter die Geschäfte der Stadt. Üblicherweise verzichten die Mitglieder darauf, grundlegende Entscheidungen zu treffen. Wann enden die Amtszeiten der Frankfurter Dezernenten? Die Hälfte der Magistratsmitglieder wurde im September 2021 in die Stadtregierung gewählt, regulär liefe ihre Amtszeit also erst im Spätsommer 2027 ab. Das gilt für die Bürgermeisterin und Dezernentin für Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Nargess Eskandari-Grünberg, Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff, Sozialdezernentin Elke Voitl (alle Die Grünen), die für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz zuständige FDP-Politikerin Annette Rinn und ihre Parteifreundin, Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst sowie für Eileen O’Sullivan von Volt, die das Dezernat für Bürger:innen, Digitales und Internationales führt. Bildungsdezernentin Sylvia Weber und ihre für Kultur zuständige Kollegin Ina Hartwig (beide SPD) regieren seit Juli 2016 mit und wurden Anfang 2022 wiedergewählt. Ihre Amtszeiten enden planmäßig erst im Januar 2028. Wolfgang Siefert (Die Grünen) ist  2023 gewählt worden, könnte das Mobilitätsdezernat also noch bis 2029 führen. Auch Marcus Gwechenberger, der im Juni 2023 als Nachfolger des zum Oberbürgermeister gewählten Mike Josef (beide SPD) zum Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt gewählt wurde, hat noch drei Jahre vor sich. Und die Amtszeit der dienstjüngsten Dezernentin, von Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodriguez, endet planmäßig erst im Juli des Jahres 2030. Welche Rolle spielt der Oberbürgermeister bei der Regierungsbildung? Das direkt gewählte Stadtoberhaupt teilt die Zuständigkeiten der Beigeordneten zu, heißt es in der Gemeindeordnung. Mit anderen Worten: In Frankfurt bestimmt der Oberbürgermeister, welcher Dezernent welches Ressort bekommt. In aller Regel geschieht das entsprechend den Wünschen der politischen Mehrheit. Der Oberbürgermeister darf wichtige Aufgaben auch an die von den Stadtverordneten gewählten ehrenamtlichen Stadträte vergeben, nicht nur an die hauptamtlichen.