FAZ 11.05.2026
09:10 Uhr

Fragen und Antworten: Für wen sich der Industriestrompreis lohnt


Lange Zeit haben energieintensive Unternehmen einen Industriestrompreis gefordert. Nun ist er da. Wer aber profitiert davon, an welche Bedingungen ist er geknüpft, und wo sind die Stolpersteine verborgen?

Fragen und Antworten: Für wen sich der Industriestrompreis lohnt

Die Bundesregierung möchte mit dem Industriestrompreis die unter hohen Preisen leidende energieintensive Industrie entlasten. Ziel ist es insbesondere, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller zu stärken, Standortverlagerungen zu verhindern und damit Arbeitsplätze in „strategisch wichtigen Branchen“ zu sichern. Das Vorhaben hat Mitte April grünes Licht aus Brüssel bekommen – basierend auf dem neuen Beihilferahmen Cisaf, den die EU-Kommission im Sommer vergangenen Jahres verabschiedet hat. Doch nicht alle Unternehmen sind mit der neuen Subvention glücklich. Die F.A.Z. beantwortet die wichtigsten Fragen und Antworten. Wann tritt der Industriestrompreis in Kraft? Der Industriestrompreis gilt in Deutschland rückwirkend vom 1. Januar an und ist bis Ende 2028 befristet. Die ersten Anträge können Anfang 2027 für das Vorjahr gestellt werden. Wer kann ihn beantragen? Unternehmen, deren Produktionsstätten auf der sogenannten Kuebll-Liste stehen. Nach dem EU-Regelwerk bestimmt sie, welche Unternehmen finanzielle Entlastungen bei ihren Energiekosten erhalten dürfen. Darunter sind etwa die Chemieindustrie, Hersteller von Gummi-, Kunststoffwaren und Glas, aber auch die Halbleiterfertigung. Potentiell antragsberechtigt sind laut Bundeswirtschaftsministerium bis zu 9500 Betriebe. Und zu welchen Konditionen? Für maximal die Hälfte ihres Verbrauchs bekommen die Betriebe den Strom zum halben Preis. Allerdings nicht für weniger als fünf Cent je Kilowattstunde – hier ist ein Mindestpreis eingezogen. Als Referenz dient der Großhandelsstrompreis, genauer: der Ein-Jahres-Future. Das soll den Unternehmen Planungssicherheit bieten, weil der Referenzpreis dann schon am 1. Januar eines Abrechnungsjahres bekannt ist. Gibt es Bedingungen? Unternehmen müssen mindestens die Hälfte der erhaltenen Hilfe in Klimaschutzmaßnahmen investieren – im Fachjargon heißen sie „Gegenleistungen“. Dazu haben sie vier Jahre Zeit. Beispielsweise können sie sich Photovoltaik aufs Dach bauen, ihre Anlagen modernisieren, um sie effizienter zu machen, ihren Strombezug flexibilisieren, etwa mit Speichern oder Power-to-Heat-Anlagen, oder ihre interne Netzinfrastruktur ausbauen. Was ist der „Flexbonus“? Wegen des hohen Anteils erneuerbarer Energien profitiert das deutsche Stromnetz stark davon, wenn Unternehmen ihre Nachfrage flexibel gestalten und vor allem dann viel Strom beziehen, wenn der Wind stark weht oder die Sonne scheint. Deshalb wird dieses Verhalten in der Systematik des Industriestrompreises belohnt: Wenn mindestens 80 Prozent der Gegenleistungen in Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität fließen, erhöht sich der Beihilfebetrag um zehn Prozent. Wie bewerten Ökonomen das Instrument? Wirtschaftswissenschaftler sind wenig begeistert. „Der Industriestrompreis wirkt kurzfristig entlastend – aber solche Vergünstigungen können Unternehmen, die im selben Markt aktiv sind, sehr ungleich behandeln und damit den Wettbewerb verzerren“, sagt Ökonom Joscha Krug vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW. Zudem hätten die begünstigten Unternehmen weniger Anreize, energieeffizienter zu werden. Langfristig bestehe das Risiko, dass Innovation gebremst und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland geschwächt wird. Wie viel Entlastung kommt tatsächlich bei den Unternehmen an? Der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM), der nach eigenen Angaben viele Mitgliedsunternehmen hat, die den Industriestrompreis beantragen können, stellt folgende Beispielrechnung auf: Angenommen, ein energieintensiver Betrieb verbraucht im Jahr 200.000 Kilowattstunden Strom und der Referenzpreis liegt bei 8,75 Cent je Kilowattstunde (das ist der Wert, den auch das Bundeswirtschaftsministerium in Beispielrechnungen verwendet). Mit dem Industriestrompreis kostet die Hälfte des Stroms (also 100.000 Kilowattstunden) nur fünf Cent, also 5000 Euro. (Fünf Cent deshalb, weil die Hälfte von 8,75 Cent unter dem Mindestpreis liegt.) Die andere Hälfte des Stroms muss „normal“ eingekauft werden, kostet also 8750 Euro (wenn man vereinfacht ebenfalls mit einem Preis von 8,75 Cent rechnet). Mit Industriestrompreis ergibt sich also eine Ersparnis von 3750 Euro. Allerdings muss davon noch die Hälfte reinvestiert werden, weshalb unter dem Strich 1875 Euro übrigbleiben. Anders ausgedrückt: Der Industriestrompreis bringt eine Entlastung von 1,87 Cent je Kilowattstunde, rechnet der Verband vor, bezogen auf den gesamten Stromverbrauch und ohne Berücksichtigung der nötigen Gegenleistung. Das Bundeswirtschaftsministerium präsentiert weitere Beispielrechnungen aus anderen Branchen und mit höherem Stromverbrauch, die genauso respektive noch deutlich stärker profitieren. So könne etwa ein Industriegashersteller mit einem Stromverbrauch von rund 550 Gigawattstunden im Jahr von einer Entlastung in Höhe von etwa elf Millionen Euro profitieren. Ein Zementhersteller mit einem Stromverbrauch von rund 160 Gigawattstunden käme demnach immerhin auf eine jährliche Entlastung in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro. Lässt sich der Industriestrompreis mit anderen Subventionen kombinieren? Je nach Branche und Einzelfall konkurriert der Industriestrompreis mit der sogenannten Strompreiskompensation, einer anderen staatlichen Beihilfe für stromintensive Unternehmen. Hier wird den Unternehmen ein Teil der Kosten erstattet, die entstehen, weil Strom durch den europäischen Emissionshandel teurer wird. Betriebe können zwar für beide Beihilfen Anträge stellen. Doch können sie Stand jetzt nicht beide Beihilfen für dieselben Strommengen erhalten. In der Fachsprache ist die Rede davon, dass Industriestrompreis und Strompreiskompensation kombinierbar, aber nicht kumulierbar sind. Laut dem kürzlich von der EU-Kommission vorgestellten neuen EU-Krisenbeihilferahmen (Metsaf) soll für die Hälfte des Stromverbrauchs, der über die Strompreiskompensation entlastet wird, eine Kumulierbarkeit möglich werden – allerdings nur vom 1. März bis 31. Dezember dieses Jahres. Diese Möglichkeit ist von der Bundesregierung aber noch nicht in ein entsprechendes Gesetz gegossen worden. Was ist attraktiver – Strompreiskompensation oder Industriestrompreis? Pauschal lässt sich das nur schwer beantworten. Der WSM hat berechnet, dass für das Antragsjahr 2026 die Strompreiskompensation eine Entlastung von rund vier Cent je Kilowattstunde bringt, bezogen auf den Stromverbrauch für die Herstellung bestimmter Produkte. Der Industriestrompreis würde hingegen nur für eine Entlastung von rund 1,87 Cent je Kilowattstunde sorgen (siehe Rechnung oben). Auch ist der Industriestrompreis auf drei Jahre befristet, die Strompreiskompensation nicht. Allerdings sind laut WSM nur wenige Unternehmen – große Stahlwerke etwa – überhaupt für die Strompreiskompensation antragsberechtigt. Was sagt der größte Stromverbraucher Deutschlands, die Chemie? Sie wertet den Industriestrompreis als Erfolg, auch wenn sich die Unternehmen im Branchenverband VCI hinter den Kulissen nicht einig waren. Vor allem einige große Konzerne fürchteten, dass am Ende das Bild hängen bleibt, die Allgemeinheit subventioniere die Industrie. Positiv wertet der Verband, dass erstmals auch indirekte Stromverbräuche in Chemieparks gefördert werden, etwa für die Herstellung von Dampf oder Druckluft. Kritisch allerdings bewertet der VCI die strengen Vorgaben der EU. So komme bei Unternehmen relativ wenig an: Der reine Strombezugspreis, ohne Steuern und Abgaben, werde nur um zehn Prozent entlastet. Zudem sei die Befristung des Industriestrompreises ein großes Problem, weil von der Planung klimafreundlicher Anlagen bis zu deren Inbetriebnahme fünf bis sieben Jahre vergehen könnten, sagte Stephan Müller, Manager beim Chemiekonzern Ineos, kürzlich auf einer Veranstaltung in Köln. Wie teuer wird das Ganze? Die Europäische Kommission beziffert das Budget für den von ihr genehmigten deutschen Industriestrompreis auf 3,8 Milliarden Euro. Zur Begründung, warum sie Subventionen in dieser Höhe genehmigt, schreibt die Kommission, ein signifikanter Anteil der Hilfen müsse in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden und leiste daher einen Beitrag zum Übergang in eine CO2-neutrale Wirtschaft.