FAZ 09.05.2026
08:09 Uhr

F.A.Z. Exklusiv: Aussetzer in der Datenbank des Justizministeriums


Das Justizministerium stellt wichtige Bundesgesetze im Internet zur Verfügung. Immer wieder gibt es technische Probleme. Nach einer F.A.Z.-Anfrage werden diese gelöst. Doch das Vertrauen in „gesetze-im-internet“ und „Juris“ schwindet.

F.A.Z. Exklusiv: Aussetzer in der Datenbank des Justizministeriums

In der Übersicht des Waffengesetzes ist Paragraph 5 verschwunden. Die Paragraphen 4 und 6 sind noch da, aber Paragraph 5 ist weg. Beim Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung fehlen in der Übersicht die Paragraphen 5, 25, 35, 43 und 65, das Bundesberggesetz muss ohne die Paragraphen 3 und 15 auskommen: Das Angebot „gesetze-im-internet.de“, vom Bundesjustizministerium für die Bürger gedacht, arbeitet nicht mehr zuverlässig. Betroffen sind wohl „nur“ Übersichten und Indexe, der direkte Zugriff auf Normen scheint zu funktionieren. Zudem fehlen einige Gesetze in den Übersichten. Ihnen gemein ist, dass sie kürzlich geändert wurden. Beispiele: In der Übersicht zum Buchstaben M fehlt das Markengesetz, beim Buchstaben L das Luftverkehrsgesetz, beim Buchstaben S Teilbände des Sozialgesetzbuchs. Zuerst fielen die Fehler der gemeinnützigen Rechtsprechungsdatenbank OpenJur auf, sie machte es auf X publik. Technische Störung beim Dienstleister Gegenüber der F.A.Z. teilt ein Sprecher des Ministeriums mit, die Darstellungsfehler seien auf eine technische Störung beim Dienstleister Juris GmbH zurückzuführen. „Durch einen Fehler im Skript der Datenübertragung wurden einzelne Inhalte nicht angezeigt. Die technische Störung ist inzwischen behoben.“ Das Ministerium sowie das Bundesamt für Justiz stünden zur Qualitätssicherung der Angaben auf „www.gesetze-im-internet.de“ im „ständigen Austausch“ mit der Juris GmbH. Juris ist ein Unternehmen mit Sitz in Saarbrücken, das sich mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindet. Immer wieder gerät Juris in die Kritik, in der vergangenen Legislaturperiode startete man dort mit „Libra – das Rechtsbriefing“ einen presseähnlichen Informationsdienst, der Staatsferne vermissen ließ, auch weil er dem damaligen Bundesjustizminister von der FDP huldigte. Was soll der Nutzer nun tun? Wer sich im Internet kostenfrei über Bundesrecht informieren will, kann Buzer.de nutzen. Die Datenbank führt regelmäßig, zur eigenen Qualitätssicherung, einen Abgleich der Normtexte mit gesetze-im-internet.de durch. Die Ergebnisse sind dokumentiert. Dabei wird die schlechte Qualität des staatlichen Angebots offensichtlich. „Es werden nur Abweichungen aufgeführt, die auf fehlerhafter Konsolidierung beruhen. Abweichungen durch neue Rechtschreibung oder angepasste Interpunktion nach unsauberen Änderungsanweisungen des Gesetzgebers sind nicht aufgelistet“, heißt es. Seit 2015 will man in Wortlautfassungen des Bundesjustizministeriums 1037 Fehler gefunden haben. Buzer.de selbst habe 330 Fehler gemacht, die alle korrigiert wurden. Buzer wird von Daniel Liebig betrieben und finanziert sich durch Werbung. Währenddessen arbeitet der Bund weiter am neuen Rechtsinformationsportal. Es soll Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften inklusive Metadaten bieten. Eine Programmierschnittstelle (API) ist geplant. Das System ist in der Testphase. Im März 2022 schloss das Ministerium einen Rahmenvertrag zur Realisierung des Projekts NeuRIS (Neuordnung des Rechtsinformationssystems des Bundes) mit der DigitalService GmbH des Bundes. „Diese gegenwärtig zu entwickelnde Software wird das von der Juris GmbH bereitgestellte System nahtlos ablösen und damit die Entflechtung von der Juris GmbH ermöglichen“, hieß es Ende 2024. Frühere Terminpläne zum Livegang des neuen Systems wurden nicht eingehalten. Man ist Jahre im Verzug.