FAZ 11.05.2026
17:18 Uhr

EU-Außenminister: Strafen gegen israelische Siedler und Siedlungen


Die EU-Staaten haben sich auf neue Sanktionen gegen gewalttätige israelische Siedler geeinigt. Auch der Handel mit den illegalen Siedlungen soll wohl eingeschränkt werden.

EU-Außenminister: Strafen gegen israelische Siedler und Siedlungen

Die EU-Staaten haben sich am Montag auf neue Sanktionen gegen gewalttätige israelische Siedler und Siedlerorganisationen im Westjordanland verständigt. „Es war höchste Zeit, vom Stillstand zur Umsetzung überzugehen“, schrieb die Außenbeauftragte Kaja Kallas auf der Plattform X. „Extremismen und Gewalt haben Konsequenzen.“ Dabei soll es sich insgesamt um zehn Personen und Organisationen handeln. Der Beschluss muss noch formal getroffen werden. Außerdem sollen weitere Hamas-Funktionäre gelistet werden. Die Minister berieten zudem über Maßnahmen, die den Handel mit israelischen Siedlungen einschränken sollen. Bisher hat die EU wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in zwei Runden Sanktionen gegen radikale Siedler im Westjordanland verhängt, im April und im Juli 2024. Weitere Listungen scheiterten jedoch seither am Veto Ungarns. Der neue Ministerpräsident Péter Magyar hatte signalisiert, dass er diesen Kurs ändern wolle. Vier Optionen für Handelsbeschränkungen mit Siedlungen Der Vorstoß der Kommission zum Handel mit illegalen Siedlungen geht auf eine Initiative Frankreichs und Schwedens zurück. Beide Länder hatten die Kommission Ende April zu weiteren Schritten aufgefordert und dabei auf die Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs von Juli 2024 verwiesen, dass die fortgesetzte israelische Präsenz in den palästinensischen Gebieten gegen das Völkerrecht verstoße. Die Siedlungen dort sind nicht durch das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel gedeckt, das Handelsvorteile gewährt. Nach F.A.Z.-Informationen präsentierte Kallas vier Optionen. Erstens ein umfassendes Handelsverbot als Sanktionsmaßnahme; dafür wäre Einstimmigkeit erforderlich. Zweitens zusätzliche Zölle und drittens Mengenbeschränkungen – diese Schritte sind auf Initiative der Kommission möglich, fallen unter das Handelsrecht und können deshalb mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Viertens könnten die Staaten nationale Beschränkungen erlassen, was etwa Belgien, Dänemark und die Niederlande schon getan haben. Italien offen für Einschränkungen, Deutschland dagegen Nach der Sitzung sagte Kallas, dass sie weiter mit der EU-Kommission arbeiten werde, um einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Der italienische Außenminister Antonio Tajani zeigte sich – wie zuvor schon im italienischen Parlament – offen für weitere Maßnahmen. Damit könnte nach Einschätzung von Diplomaten eine qualifizierte Mehrheit zustande kommen, auch gegen den Willen Deutschlands. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gunther Krichbaum, lehnte in Brüssel weitere Schritte ab. „Wir setzen darauf, auch weiterhin im Dialog, im direkten Dialog mit Israel zu bleiben, versuchen hier, auf die Regierung und damit auch die Region einzuwirken“, sagte der CDU-Politiker. Die Bundesregierung ist allenfalls bereit, die vorgeschriebene Kennzeichnung von Produkten aus Siedlungen wirkungsvoller durchzusetzen.