Im Kampf gegen überhöhte Mieten wünscht sich die Stadt Frankfurt eine neue Rechtsgrundlage. Bisher können Bußgelder nur dann verhängt werden, wenn ein Vermieter einen unangemessen hohen Preis unter Ausnutzung einer Zwangslage des Mieters durchgesetzt hat. Planungsdezernent Marcus Gwechenberger spricht sich dafür aus, dass überhöhte Mieten generell dann geahndet werden können, wenn es ein zu geringes Angebot an Wohnraum gibt. Kürzlich hat sich auch der Deutsche Juristentag dafür ausgesprochen, das Wirtschaftsstrafgesetz in diesem Sinne zu ändern. Als unangemessen hoch gelten Mieten, bei denen die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschritten wird. In der Frankfurter Kommunalpolitik ist es weitgehend Konsens, dass es in solchen Fällen Sanktionen geben sollte. „Wir müssen schwarze Schafe unter den Vermietern zur Rechenschaft ziehen“, sagte Christoph Schmitt, wohnungspolitischer Sprecher der CDU, im Stadtparlament. Eine Miete sei aber nicht schon deshalb illegal, weil sie erhöht ist. Das müsse in jedem Einzelfall geprüft werden. Ohnehin hätten es kleine Vermieter schwer, denn Vermieten sei in den vergangenen Jahren unrentabler geworden. „Mietwucher ist kein Kavaliersdelikt“, sagte Johannes Lauterwald, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen. Er wies darauf hin, dass überhöhte Mieten auch in die Berechnung der Mietspiegelwerte einflössen. „Eigentlich sollte doch unser Ziel sein, den Mietenanstieg zu drosseln oder zumindest stabil zu halten.“ Auch FDP-Fraktionschef Sebastian Papke sprach sich dafür aus, „tatsächliche Verstöße“ zu verfolgen. Er warnte aber davor, Mieter und Vermieter gegeneinander auszuspielen. Damit schaffe man keine einzige neue Wohnung. Mit einem pauschalen Verdacht würden private Investitionen gefährdet.
