FAZ 31.05.2026
14:10 Uhr

Brandstiftung an Tankstelle: Weil er ihr „Nein“ nicht akzeptiert, legt er das Feuer


Eine junge Frau weist die Annäherungsversuche eines Mannes zurück. Der Abend endet damit, dass eine Tankstelle brennt. Er habe sich an ihr rächen wollen, aber niemanden töten, sagt er später vor Gericht.

Brandstiftung an Tankstelle: Weil er ihr „Nein“ nicht akzeptiert, legt er das Feuer

Ein ungutes Gefühl hat die Studentin von Anfang an gehabt, als der große und kräftige Mann vor ihr stand. Die 22 Jahre alte zierliche Frau erinnert sich gut an die Begegnung mit dem fast doppelt so alten Mann im vergangenen August im Kassenhäuschen der Tankstelle in Heusenstamm, wo sie damals während des Studiums arbeitete. Getankt hatte der Mann nicht, er kaufte Bier. Dann kam ein Kompliment, ein unerwünschtes, wie die Frau hervorhebt: „Schöne Haare!“ Der Mann verließ die Tankstelle, aber das unangenehme Gefühl blieb. Damit sollte die Frau recht behalten, denn den Mann sah sie noch mehrfach an diesem Abend wieder – so etwa zum Schluss, als an der Tankstelle ein Feuer gelegt worden war. Über diese Tat hat nun die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt geurteilt. Im Zeugenstand erinnert sich die Studentin an jenen Tag. Der Mann von der Tankstelle, der 39 Jahre alte Pole Roman O., muss sich als Angeklagter verantworten. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Brandstiftung und versuchten Mord vor, allerdings im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Ein gescheiterter Flirt-Versuch Die Studentin arbeitet inzwischen nicht mehr an der Tankstelle, weil die Erinnerung sie zu sehr belastet, wie sie sagt. Dann schildert sie das Erlebte. Nach dem ersten Gespräch sei der Kunde zurückgekommen und habe sich „in der Lottoecke herumgedrückt“. Anschließend habe er ihr einen Tipp-Schein übergeben. Darauf waren allerdings keine Zahlen angekreuzt. Stattdessen stand auf dem Zettel eine Telefonnummer und dazu „Roman“. Die Studentin ging darauf nicht ein und legte das Papier weg. Der Mann verließ zwar das Kassenhäuschen, nicht aber die Tankstelle. Er blieb in seinem Auto sitzen, das so geparkt war, dass er die junge Frau drinnen sehen konnte. Seinen Blick empfand sie als „permanentes Anstarren“. Sie fühlte sich bedrängt, wie sie im Gerichtssaal angibt. Als die Frau eine Kundin um Hilfe bat und diese mit dem Mann reden wollte, fuhr er schnell davon. Doch das Spiel aus Gehen und Wiederkommen war noch nicht vorbei. Kurz darauf erschien der Kunde wieder. Er wollte einen Kaffee trinken. Die Studentin erinnert sich daran, es war ein Café Crema. Diesen trank er an einem Stehtisch in der Nähe der Kassentheke. Schließlich wurde der Mann direkter. Die Geschädigte erinnert sich, dass er fragte: „Ja, was ist?“ und „Willst du heute Abend noch was?“ Sie bekam Angst, blieb aber sachlich und sagte, sie gebe ihre Kontaktdaten nicht an Kunden heraus. Daraufhin habe der Mann ihren Worten zufolge „verachtend gelacht“. Schließlich kamen nach und nach zwei Kolleginnen, der Freund der Studentin und ihre Mutter zur Tankstelle, die sie per Sprachnachricht zu Hilfe gerufen hatte. Doch es nutzte nichts, dass eine der Kolleginnen ein Hausverbot erteilte. Der Mann ging erst, als eine Streife der Polizei erschien und einen Platzverweis aussprach. Und selbst dazu bedurfte es etlicher Aufforderungen, wie der 25 Jahre alte Streifenpolizist als Zeuge sagt. Seine 28 Jahre alte Kollegin erinnert sich daran, dass der Betrunkene sogar sie dazu habe einspannen wollen, der Kassiererin einen Zettel mit seiner Telefonnummer zu geben. Roman O. hat das Feuer gelegt Der Kunde entfernte sich schließlich nicht weit von der Tankstelle. Er saß in seinem Auto nur wenige Meter entfernt. Als es schon dunkel wurde, sah die Studentin von ihrem Platz an der Kasse aus plötzlich Flammen draußen bei den Zapfsäulen aufsteigen. Mannshoch. Sie brüllte: „Die Tankstelle brennt!“ Ein geistesgegenwärtiger Kunde, der draußen gerade mit seinem Auto stand, konnte das Feuer löschen. Roman O. gibt selbst zu, er habe das Feuer gelegt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe Benzin in einer Flasche mitgebracht, dieses über eine Zapfsäule gegossen und es angezündet. Dann sei er weggelaufen. Zu Beginn der Hauptverhandlung ist der Angeklagte geständig. Ja, er habe der Kassiererin einen Zettel mit seiner Telefonnummer gegeben und, ja, er habe später das Feuer entzündet. Betrunken und wütend sei er gewesen, heißt es in einer Erklärung, die sein Verteidiger Janusch Nagel vorliest. Mit dem Feuer habe er „dem Mädel eins auszuwischen, ihr Angst einjagen“ wollen. Der Angeklagte bestreitet aber die Absicht, die Frau, die ihn zurückgewiesen hatte, zu töten. Auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters Volker Wagner sagt Roman O. noch einmal: „Ich wollte mich rächen.“ Aber er behauptet: „Ich wollte keinen töten.“ Der Angeklagte sagt auch, was er an dem Sonntag im August getrunken hatte: mehrere Flaschen Bier, Mischgetränke und Wodka. Er berichtete über seinen Alkoholkonsum seit der Jugend in Polen. Sein Vater sei Alkoholiker gewesen, von ihm habe er das Problem übernommen. Auch Heirat und Familiengründung hielten den Vater von vier Kindern nicht vom Trinken ab. Schließlich sei er allein nach Deutschland gegangen, wo er Geld mit dem Verlegen von Pflastersteinen verdiene. Nur eine „dumme Aktion“? Noch ausführlicher hat Roman O. vor dem Prozess mit dem psychiatrischen Gutachter über sein Leben gesprochen. Wie der Psychiater berichtet, hat der Angeklagte mehrmals versucht, vom Alkohol loszukommen, und dabei einige Wochen und einmal ein Jahr lang durchgehalten. Seine Ehefrau in Polen stehe trotz allem zu ihm, schon allein für sie wolle er nun trocken werden. So jedenfalls sagte es der Angeklagte dem Gutachter zufolge. Der Psychiater schätzt Roman O. als vermindert schuldfähig ein und befürwortet die Einweisung in eine forensische Klinik für die Suchttherapie. Wegen des Geständnisses gibt es am Ende des Prozesses zwischen Anklage und Verteidigung keinen Streit darum, was an dem Abend im August geschehen ist. Sehr wohl aber gehen die Einschätzungen auseinander, wie das Entzünden des Feuers juristisch einzuordnen sei. Die Staatsanwaltschaft bleibt bei der Einschätzung der Anklageschrift und stuft die Tat als Mordversuch ein. Zwar sei die Tankstelle so konstruiert, dass ein Feuer auf dem Gelände die Tanks unter der Erde nicht entzünden könne. Das habe der Angeklagte aber nicht wissen können. So müsse man annehmen, er habe die Tankstelle zur Explosion bringen wollen. Dafür wird eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Der Verteidiger nennt das Legen des Feuers eine „dumme Aktion“. Der Angeklagte habe aber der Frau nicht nach dem Leben getrachtet. Wenn er sie hätte töten wollen, hätte er einen Molotowcocktail auf sie werfen können. Der Verteidiger beantragt eine Strafe von vier Jahren. Diesem Argument der Verteidigung folgen die Richter, die am zweiten Verhandlungstag ihr Urteil sprechen, das rechtskräftig ist. Wie der Mann sich der jüngeren Frau gegenüber verhalten habe, sei „wenig schön“, sagt der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Immer wieder sei er ihr „auf die Nerven gegangen“, das müsse keine Frau erdulden. Für einen versuchten Mord sieht die Richterkammer allerdings keinen Beweis. Zwar habe Roman O. Menschen in Gefahr gebracht, es gebe aber „nicht die Gewissheit, dass der Angeklagte töten wollte“. Vielmehr habe der enttäuschte Mann ein „Fanal“ setzen wollen, „sein Mütchen kühlen“ und sich „Selbstbewusstsein verschaffen“. Dabei habe er sich „maßlos und rücksichtslos“ verhalten. Die Richter verhängen eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren für versuchte besonders schwere Brandstiftung und ordnen als Maßregel eine Therapie gegen die Alkoholabhängigkeit an. „Nutzen Sie diese Chance“, sagt der Vorsitzende Richter an den Angeklagten gewandt. Die Suchttherapie koste den Staat 13.000 Euro im Monat. Man könne stolz sein, in einem Land zu leben, das Straftätern diese Chance biete. „Humaner kann der Rechtsstaat sich nicht zeigen.“