In vielen Bundesländern sehen sich die öffentlichen Hochschulen derzeit mit massiven Haushaltskürzungen konfrontiert. Die Berliner Kollegen müssen Einschnitte von real mehr als zehn Prozent verkraften. Das kann nicht gehen, ohne Studiengänge zu schließen, Ausbildungskapazitäten zu reduzieren, befristete Wissenschaftlerstellen nicht zu verlängern und Professuren zu streichen. Nun versteht jeder, dass Hochschulen nicht gänzlich ausgenommen werden können, wenn Bundes- und Landeshaushalte insgesamt zurückgefahren werden. Wobei auch dann zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben zu unterscheiden ist. Ausgaben für die Hochschulen gehören klar zur letztgenannten Kategorie. Sie sind eine Investition in die Zukunft eines Landes. Bleibt die Frage, wie Hochschulen relativ zu den anderen Haushaltsposten behandelt werden. Da die öffentlichen Hochschulen in Deutschland mit wenigen Ausnahmen Ländersache sind, lohnt ein Blick in die Landeshaushalte der letzten Jahre. Interessant ist hier die Frage, welcher Anteil der Ausgaben eines Landes den landeseigenen Hochschulen zugutekam. Diese Kennzahl ist nicht so einfach zu berechnen, wie es zunächst den Anschein hat. Denn es wäre nicht sachgerecht, nur die individuellen Zuwendungen an jede einzelne Hochschule aufzusummieren. Darüber hinaus fallen administrative Kosten im zuständigen Ministerium an, außerdem sind der Hochschulbau und die Pensionslasten nicht einfach zu beziffern. Gleichwohl lohnt sich ein erster Aufschlag. Um die Sache zu vereinfachen, gilt ein erster Blick dem Vergleich der Haushaltsjahre 2010 und 2025. Die Zuwendungen der Länder an ihre Hochschulen im Jahr 2010 lässt sich recht einfach einer Aufstellung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnehmen. Beim aktuellen Haushaltsjahr 2025 müssen die Zahlen aus den erst kürzlich vorgelegten Haushalten der Länder und der zuständigen Ministerien abgeleitet werden. Dies ist mühsam und notwendigerweise auch mit Fehlern behaftet. Aber erste Tendenzen sind klar erkennbar. Verpasste Zukunftsinvestition Zum einen ist die Varianz der genannten Kennzahl beträchtlich. Dies war schon 2010 so. Damals ließen die Länder 7,0 Prozent ihrer Mittel den Hochschulen zukommen. Während Brandenburg seinen Hochschulen damals gerade einmal 3,7 Prozent des Landeshaushalts zuwies, waren es bei den Spitzenreitern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen jeweils mehr als acht Prozent. Inzwischen hat sich einiges verschoben. Die Varianz ist nach wie vor hoch – der Anteil variiert zwischen 3,8 und 9 Prozent. Brandenburg hat die Zeichen der Zeit erkannt und seit 2014 massiv in die eigenen Hochschulen investiert. Andere Länder haben ihre Hochschulen überproportional bluten lassen. So ist in Berlin der Anteil der Hochschulen am Landeshaushalt von 5,5 auf 5,3 Prozent zurückgegangen. Dies mag wenig klingen, summiert sich aber auf immerhin 71 Millionen Euro pro Jahr, die die Berliner Hochschulen dringend nötig hätten. Insgesamt ist der Anteil der Hochschulen mit 7,0 Prozent nahezu unverändert, aber während die Flächenländer ihren entsprechenden Haushaltsansatz von 7,2 auf 7,4 Prozent erhöht haben, ging er bei den Stadtstaaten von 5,8 auf 5,2 Prozent zurück. Bei sieben Bundesländern ist der Anteil weniger geworden, teilweise um über einen Prozentpunkt, während neun Bundesländer bei den Hochschulen zugelegt haben. Um auch hier konkreter zu werden: Kürzungen von einem Prozentpunkt bedeuten in jedem einzelnen dieser Bundesländer einen dreistelligen Millionenbetrag, der den Hochschulen jedes Jahr fehlt. Diese Analyse ist nur ein erster Aufschlag. Insbesondere, was die Zuwendungen 2025 angeht, ist davon auszugehen, dass die finalen Zahlen noch revidiert werden müssen. Aber vielleicht hilft sie, die fragliche Kennzahl – also die Zuwendungen an die Hochschulen relativ zum Landeshaushalt – zukünftig genauer im Auge zu behalten. Wer für die Zukunft gerüstet sein will, kommt um Investitionen in die öffentlichen Hochschulen nicht herum. Die Höhe dieser Investitionen ist auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine politische Entscheidung. Der Anteil der Landesfinanzen, der den Hochschulen zur Verfügung gestellt wird, wird von der Landesregierung festgelegt, von niemandem sonst. Eine Absenkung dieses Anteils ist nur schwer verständlich, denn jeder eingesetzte Euro wird sich mittelfristig auch fiskalisch für das Bundesland rentieren. Der Autor ist Präsident der Universität Potsdam.
