FAZ 06.05.2026
11:58 Uhr

Auszeit von der Arbeit: So finanzieren Sie Ihr Sabbatical


Eine Auszeit kann es während des Berufslebens ermöglichen, den Traum vom Reisen zu verwirklichen und Neues zu entdecken. Neben dem Traumziel sollten Sie bei der Planung aber auch Ihre Finanzen im Blick haben.

Auszeit von der Arbeit: So finanzieren Sie Ihr Sabbatical

Für ein paar Monate alleine Südamerika entdecken, als Familie mit den Kindern einmal quer durch die USA reisen oder einfach mal eine Auszeit: Viele Menschen träumen von einem Sabbatical. Für eine berufliche Auszeit gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich auch finanziell auswirken. Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Eine Ausnahme gilt für Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Lehrer. Neben den Überlegungen zum Traumziel sollte man sich frühzeitig überlegen, wie man das finanzieren möchte, und auch anfangen, dafür zu sparen. Abklären sollte man auch zuvor, welche Modelle das eigene Unternehmen unterstützt. Angestellte sollten dies mit dem Arbeitgeber aushandeln und vertraglich festhalten, um abgesichert zu sein. Und neben den Reisekosten müssen auch Fixkosten berücksichtigt werden, wie Miete, Verträge, Versicherungen und mögliche Finanzierungen, die weiterhin anfallen. Welche Möglichkeiten gibt es für ein Sabbatical? Die gängigste Variante ist die Möglichkeit, dass Beschäftigte mit einem Arbeitszeitkonto Überstunden, nicht verbrauchte Urlaubstage oder auch Weihnachtsgeld als Guthaben ansparen und für ein Sabbatical nutzen können. Während der Auszeit kann das angesparte Guthaben ausbezahlt werden, und man bleibt in der Regel weiterhin über den Arbeitgeber sozialversichert. Beim Teilzeitmodell erhalten Arbeitnehmer einen befristeten Teilzeitvertrag, aber arbeiten weiterhin in Vollzeit. Vor dem Sabbatical verzichten sie auf einen Teil des Gehalts und bekommen diesen wiederum während der Auszeit als reduziertes Gehalt ausgezahlt. So bleibt der Arbeitnehmer ebenfalls während der Auszeit über den Arbeitgeber sozialversichert. Vor der Ansparphase sollte man sich überlegen, in welchem Maß man sich finanziell einschränken kann. Durch einen unbezahlten Sonderurlaub können Arbeitnehmer ihr Sabbatical verwirklichen und werden nach Absprache von der Arbeit freigestellt. Finanziert wird diese Auszeit nur über private Ersparnisse. Bei nur einer kurzen Auszeit bis unter vier Wochen übernimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Für längere Zeiträume, was ein Sabbatical meist ist, muss man selbst die Kosten tragen und sich auch der Auswirkungen auf die Sozialversicherung, wie Rente und Krankenversicherung, bewusst sein. Für ein großzügig berechnetes finanzielles Polster sollte frühzeitig mit dem Sparen angefangen werden. Kosten der Sozialversicherung beachten Bei einem unbezahlten Sonderurlaub erhält der Arbeitnehmer für die vereinbarte Zeit kein Gehalt. Das heißt auch, dass währenddessen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das verursacht später auch ein Minus bei der Rente: Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund geht ein Arbeitnehmer mit einem deutschen Durchschnittsgehalt von 51.944 Euro nach 40 Jahren mit einer monatlichen Rente von 1640 Euro in den Ruhestand. Wird ein Sabbatjahr genommen, werden nur 39 Jahre beruflicher Tätigkeit angerechnet. Anstatt 1640 Euro erhält der Rentner monatlich 1599 Euro ausbezahlt. Wer sich für einen Lohnverzicht entscheidet, bleibt auch während der Auszeit weiterhin sozialversichert. Doch dabei sollte beachtet werden, dass für Mitarbeiter mit der Hälfte des Gehalts auch nur die Hälfte in die Rentenversicherung eingezahlt wird. Das wirkt sich zum Beispiel dem Deutschen Rentenversicherung Bund zufolge bei einem Durchschnittsgehalt von 51.944 Euro und bei 40 Jahren im Beruf wie folgt aus: 38 Jahre Einzahlung in die Rentenkasse plus zwei Jahre für die Hälfte des Gehalts, was jeweils anstatt 41 Euro im Monat 20,50 Euro im Monat sind. Daraus ergibt sich später ebenfalls seine Rente von 1599 Euro. Sabbatical wirkt sich auf die Vorsorge aus Während des Sabbatjahrs gibt es die Möglichkeit, Geld für die Altersvorsorge weiterhin privat anzulegen oder auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Wer sich für die zweite Variante entscheidet, kann auch den eigenen bisherigen Gesamtbeitrag bestimmen, indem er den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,6 Prozent vom Bruttogehalt abzieht. Wenn man zum Beispiel 4000 Euro im Monat verdient, müsste man mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil theoretisch 744 Euro zahlen, um während des Sabbaticals keine Einbuße im Rentenzuwachs zu haben. Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann selbst gewählt werden und liegt dem Deutschen Rentenversicherung Bund zufolge zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von derzeit 112,16 Euro, was einem monatlichen Verdienst von 603 Euro entspricht, und dem monatlichen Höchstbeitrag von derzeit 1571,70 Euro, was einem Monatsgehalt von 8450 Euro entspricht. Freiwillige Beiträge können immer nur für das laufende Kalenderjahr beziehungsweise bis zum 31. März des folgenden Jahres gezahlt werden. Wann Sie sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern müssen „Man sollte genau hinschauen und auch bei der Krankenkasse nachfragen und sich beraten lassen, wie sich eine Auszeit konkret auf die eigene Versicherung auswirkt“, rät Marlen Kesper von der gesetzlichen Krankenkasse AOK Hessen. Denn wer sich für das Teilzeitmodell oder das Ansparen mit einem Arbeitskonto entscheidet, bleibt in vielen Fällen weiterhin gesetzlich krankenversichert, sollte sich aber bei einer Reise ins Ausland um eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung bemühen. Wiederum bei einem unbezahlten Sonderurlaub muss man sich laut Kesper selbst um die Versicherung kümmern. Die anfallenden Kosten hängen von Alter, Familienstand und Einkommen ab. Konkreter kann das laut der AOK Hessen bedeuten: Wenn eine Person kein Kind hat und über 23 Jahre alt ist, muss sie während des Sabbaticals und ohne Einkommen monatlich etwa für Kranken- und Pflegeversicherung etwa 278 Euro zahlen. Wenn die Person jedoch unter 23 Jahre alt oder verheiratet ist, kann von der Krankenkasse geprüft werden, ob ein Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung während des Sabbatjahrs besteht. Zudem sollte auch hier für eine Reise in das Ausland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.