Grundsätzlich ist das für Pauschalreisen, bei denen Flug, Unterkunft und weitere Leistungen im Paket zu einem Gesamtpreis gebucht werden, erlaubt. Das gestatten Bestimmungen der EU-Pauschalreiserichtlinie, die in den Paragraphen 651f und 651g des Bürgerlichen Gesetzbuchs in deutschem Recht umgesetzt sind. Zulässig sind nachträgliche Aufschläge demnach, wenn staatliche Abgaben auf Reiseleistungen wie Steuern, Hafen- oder Flughafengebühren steigen, wenn Wechselkurseffekte Reisen verteuern, und auch, wenn die Beförderung per Flug wegen höherer Treibstoffpreise mehr kostet. Aufschläge sind aber nur möglich, wenn der Reiseveranstalter diese Möglichkeit durch entsprechende Vertragsklauseln ausdrücklich vorsieht.
