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03.08.2026
10:06 Uhr
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Die Debatte um die Leihmutterschaft verläuft nicht entlang der Linie zwischen progressiv und konservativ. Ein Vertrag unter liberalen Prämissen ist denkbar, würde das Rechtsgeschäft in der Praxis aber eher verhindern als ermöglichen.

Befürworter einer Legalisierung der Leihmutterschaft, darunter die Staatsrechtslehrerin Frauke Brosius-Gersdorf, präsentieren diese als überfällige Modernisierung einer freiheitlichen Verfassungsordnung: Eine erwachsene Frau entscheide informiert und freiwillig, für andere ein Kind auszutragen; der Staat dürfe sie nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen. So etwas wie einen Schutz vor sich selbst gebe es nicht. Zu klären sei lediglich, ob nur die sogenannte „altruistische“ oder auch die kommerzielle Leihmutterschaft zugelassen werden solle. Das Verbot selbst erscheint in dieser Perspektive nicht als legitime gesetzgeberische Option, sondern als mit dem liberalen Menschenbild des Grundgesetzes unvereinbarer Paternalismus.
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