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23.03.2026
14:27 Uhr
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Arbeitgeber dürfen für sicherheitsrelevante Positionen strenge Auflagen vorsehen, zeigt ein aktuelles Urteil. In dem Fall endete das Arbeitsverhältnis nach einer Sicherheitsüberprüfung.

Wenn Krisenherde wie die Ukraine, der Nahe Osten oder Taiwan die Weltpolitik prägen, geraten plötzlich auch Lebensläufe unter sicherheitspolitischen Vorbehalt: Wer familiäre oder staatsbürgerliche Bindungen zu Risikostaaten hat, wird für Arbeitgeber im Bereich kritischer Infrastruktur zur potentiellen Belastung. Der Fall eines Mitarbeiters mit deutsch-russischer Doppelstaatsangehörigkeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeigt, wie weit Arbeitgeber dabei gehen dürfen.
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