Wer eine Kündigung versendet, muss im Streitfall deren Zugang beweisen können. Gleiches gilt für andere wichtige Dokumente. Der klare anwaltliche Rat war daher schon immer, solche Dokumente idealerweise persönlich zu übergeben.
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27.07.2026 08:32 Uhr |

Wer eine Kündigung versendet, muss im Streitfall deren Zugang beweisen können. Gleiches gilt für andere wichtige Dokumente. Der klare anwaltliche Rat war daher schon immer, solche Dokumente idealerweise persönlich zu übergeben.
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